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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/238 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.20060.4. Stoffe, deren physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Eigenschafteninfolge struktureller Ähnlichkeit voraussichtlich ähnlich sind oder einembestimmten Muster folgen, können als Stoffgruppe betrachtet werden. Ist der Herstelleroder Importeur der Ansicht, dass die für einen Stoff vorgenommene Stoffsicherheitsbeurteilungausreicht, um zu beurteilen und zu dokumentieren, dass die Risiken im Zusammenhangmit einem anderen Stoff oder einer anderen Stoffgruppe angemessen beherrschtwerden, so kann er die bereits durchgeführte Stoffsicherheitsbeurteilung auch für diesenanderen Stoff oder diese andere Stoffgruppe verwenden. Der Hersteller oder Importeur legthierfür eine Begründung vor.0.5. Die Stoffsicherheitsbeurteilung gründet sich auf die im technischen Dossier enthaltenenInformationen zu dem Stoff und auf andere verfügbare einschlägige Informationen. Herstelleroder Importeure, die einen Vorschlag für Versuche nach den Anhängen IX und Xeinreichen, vermerken dies unter der entsprechenden Position im Stoffsicherheitsbericht.Verfügbare Informationen aus Beurteilungen, die im Rahmen anderer internationaler undnationaler Programme durchgeführt wurden, sind aufzunehmen. Ist eine in Anwendungvon Rechtsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführte Beurteilung verfügbar (z.B. eineRisikobeurteilung nach der Verordnung (EWG) <strong>Nr</strong>. 793/93), so wird sie gegebenenfalls beider Ausarbeitung des Stoffsicherheitsberichts berücksichtigt und darin wiedergegeben.Abweichungen von derartigen Beurteilungen sind zu begründen.Damit gehören zu den zu berücksichtigenden Informationen Angaben über die Gefährlichkeitdes Stoffes, die bei der Herstellung oder bei der Einfuhr auftretende Exposition, dieidentifizierte Verwendungen des Stoffes sowie die betrieblichen Bedingungen und dieRisikomanagementmaßnahmen, die angewendet werden oder deren Berücksichtigung dennachgeschalteten Anwendern empfohlen wird.

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