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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/324 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006SPALTE 1SPALTE 2ERFORDERLICHESTANDARDDATENANFORDERUNGENBESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR ABWEICHUNGEN VON SPALTE 1Die vollständige Prüfung braucht nicht durchgeführt zu werden, wenn die vorangegangenenPrüfungen eindeutig ergeben haben, dass der Stoff brandfördernde Eigenschaften besitzt.Anmerkung: Es gibt keine Methode zur Bestimmung der brandfördernden Eigenschaften vonGasgemischen. Sie müssen durch Schätzung nach einer Methode ermittelt werden, bei der dasOxidationspotenzial eines Gasgemischs mit dem des Luftsauerstoffs verglichen wird.7.14. Granulometrie 7.14. Keine Prüfung erforderlich, wenn der Stoff in nicht festem oder körnigem Zustand inVerkehr gebracht oder verwendet wird.

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