13.07.2015 Aufrufe

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

L 396/378 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006Die Ähnlichkeiten können auf Folgendem beruhen:1) einer gemeinsamen funktionellen Gruppe,2) gemeinsamen Ausgangsstoffen und/oder strukturell ähnlichen Produkten desphysikalischen oder biologischen Abbaus, oder3) einem festen Muster, nach dem sich die Wirkungsstärke der Eigenschaften über dieStoffgruppe hinweg ändert.Wird das Konzept der Stoffgruppe angewandt, so sind die Stoffe auf dieser Grundlageeinzustufen und zu kennzeichnen.In jedem Fall sollten die Ergebnisse folgende Kriterien erfüllen:– Die Ergebnisse reichen aus, um den Stoff einzustufen, zu kennzeichnen und/odersein Risiko zu beurteilen.– die Ergebnisse erfassen in ausreichendem Maße die wichtigsten Parameter, die in derentsprechenden Prüfmethode gemäß Artikel 13 Absatz 3 aufgeführt sind,– sofern die Expositionsdauer von Belang ist, ist sie mit der in der entsprechendenPrüfmethode gemäß Artikel 13 Absatz 3 vorgesehenen Dauer vergleichbar oderlänger als diese, und– die angewandte Methode ist ausreichend und zuverlässig dokumentiert.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!