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(Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr ...

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L 396/388 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006ANHANG XVDOSSIERSI. EINLEITUNG UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGENIn diesem Anhang werden die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Dossiers mitVorschlägen und Begründungen für folgende Punkte festgelegt:– harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von C-M-R-Stoffen, Stoffen, die eineSensibilisierung nach Inhalation auslösen können, und anderen Wirkungen;– Identifizierung von PBT, vPvB oder ähnlich besorgniserregenden Stoffen;– Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendungeines Stoffes in der Gemeinschaft.Für Methodik und Format aller Dossiers nach dem vorliegenden Anhang gelten dieentsprechenden Teile des Anhangs I.Für alle Dossiers sind alle relevanten Informationen aus den Registrierungsdossiers zuberücksichtigen; weitere verfügbare Informationen können verwendet werden. Für Datenüber schädliche Wirkungen, die der Agentur zuvor nicht vorgelegt wurden, ist einequalifizierte Studienzusammenfassung in das Dossier aufzunehmen.

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