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Experimentierendes Lernen in der Bau- und Holztechnik

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„§ 241 För<strong>der</strong>ungsfähige Maßnahmen:<br />

Konzeption <strong>der</strong> Studie<br />

(2) Maßnahmen, die anstelle e<strong>in</strong>er Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb als berufliche<br />

Ausbildung im ersten Jahr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er außerbetrieblichen E<strong>in</strong>richtung im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz durchgeführt werden, s<strong>in</strong>d<br />

för<strong>der</strong>ungsfähig, wenn<br />

1. den an <strong>der</strong> Maßnahme teilnehmenden Auszubildenden auch mit ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen e<strong>in</strong>e Ausbildungsstelle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb nicht<br />

vermittelt werden kann,<br />

2. die Auszubildenden nach Erfüllung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong> bildenden Vollzeitschulpflicht<br />

an e<strong>in</strong>er berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit e<strong>in</strong>er Dauer<br />

von m<strong>in</strong>destens sechs Monaten teilgenommen haben <strong>und</strong><br />

3. <strong>der</strong> Anteil betrieblicher Praktikumsphasen sechs Monate je Ausbildungsjahr<br />

nicht überschreitet.<br />

Nach Ablauf des ersten Jahres <strong>der</strong> Ausbildung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er außerbetrieblichen E<strong>in</strong>richtung<br />

ist e<strong>in</strong>e weitere För<strong>der</strong>ung nur möglich, solange dem Auszubildenden auch mit ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen e<strong>in</strong>e Ausbildungsstelle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrieb nicht vermittelt werden<br />

kann. Im Zusammenwirken mit den Trägern <strong>der</strong> Maßnahmen s<strong>in</strong>d alle Möglichkeiten<br />

wahrzunehmen, um den Übergang <strong>der</strong> Auszubildenden auf e<strong>in</strong>en betrieblichen<br />

Ausbildungsplatz zu för<strong>der</strong>n. Falls erfor<strong>der</strong>lich, ist dieser Übergang mit ausbildungsbegleitenden<br />

Hilfen zu unterstützen. Wenn die betriebliche Ausbildung <strong>in</strong>nerhalb von drei<br />

Monaten nach dem Übergang nicht fortgeführt werden kann, ist die weitere Teilnahme<br />

an <strong>der</strong> außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme möglich.“<br />

(WISSING, MUTSCHLER, BARTZ & SCHMIDT-DE CALUWE 2004, S. 1791)<br />

Tabelle 17: Betriebliche/Überbetriebliche Ausbildung Versuchsgruppen<br />

Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente<br />

im Betrieb 38 51,4 51,4<br />

Überbetrieblich/Maßnahme 36 48,6 100,0<br />

Gesamt 74 100,0<br />

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