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Faust im Visier des Geheimdienstes (PDF) Neufassung

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Des Weiteren verbrannte Luther einige Schriften seiner erbittersten Gegner <strong>im</strong><br />

Glaubensstreit, Johann Ecks und Hieronymus Emsers, sowie die Sammlung der<br />

päpstlichen Dekretalen, die Kodifikation <strong>des</strong> kirchlichen Rechts.<br />

Mit Blick auf Luther verkündete das Konzil von Trient (1545-1563): „Wer sagt, Jesus<br />

Christus sei den Menschen von Gott als Erlöser gesandt, dem sie vertrauen, nicht aber<br />

zugleich als Gesetzgeber, dem sie gehorchen sollen, der sei verflucht!“<br />

Der Anspruch höchster Gesetzgeber zu sein, bedeutet zwangsläufig den Besitz der<br />

Universalgewalt in geistlichen wie weltlichen Dingen. Diese „plenitudo potestatis“<br />

wurde, nachdem die Kirche sich ausweglos in die „Inneren Kreuzzüge“, die<br />

Ketzerkriege, verstrickt hatte, unter dem Juristen und Papst Innozenz III. <strong>im</strong> Jahre 1215<br />

zur Leitlinie <strong>des</strong> 4. Laterankonzils.<br />

Der Anspruch der Kirche, höchster irdischer Gesetzgeber zu sein, ergab sich also nicht<br />

zwangsläufig aus dem Anspruch der Stellvertretung Christi auf Erden, sondern aus der<br />

Überdehnung dieses Anspruchs, was allerdings die Voraussetzung war, um Ketzerei<br />

und Hexerei als Hochverrat zu definieren.<br />

Entsprechend dem Grundgedanken „Ecclesia vivit lege romana“, die Kirche lebt durch<br />

römisches Gesetz, konnte dann das 4. Laterankonzil den Einsatz der Folter<br />

beschließen, denn <strong>im</strong> Alten Rom war bei Anklage auf Hochverrat die Folter zulässig<br />

gewesen.<br />

Mit dem Einsatz der Folter werden dann auch die Ketzer niedergeworfen werden.<br />

Und mit diesem Weltanspruch kam das 4. Laterankonzil dann auch überein, die Juden<br />

nun entgültig zur Annahme <strong>des</strong> christlichen Glaubens zu zwingen; es verschärfte und<br />

erweiterte die Reihe der judenfeindlichen Gesetze, auch wurde das Judenabzeichen<br />

eingeführt.<br />

In den Auseinandersetzung mit den französischen Königen – die auf die Auseinandersetzungen<br />

mit den Kaisern folgten, wurde <strong>im</strong> Jahr 1302 die Unterwerfung unter den<br />

alleinigen Herrschaftsanspruch für heilsnotwendig erklärt: „Nulla salus extra ecclesiam.“<br />

Die entsprechende Bulle trägt den Namen „Unam Sanctam“, darin heißt es: „Dass<br />

demnach alle menschliche Kreatur bei Verlust ihres Seelenheils dem römischen Papst<br />

untertan sein muss, erklären, sagen und definieren wir hiermit.“<br />

Worauf der französische König den Papst nach Avignon presste.<br />

Der Jurist Rudolph Sohm meinte dazu rückblickend: „Das Wesen eines allumfassenden<br />

Kirchenrechts steht mit dem Wesen der Kirche <strong>im</strong> Widerspruch.“<br />

Voraussetzung, dass die in ihren Anfängen nur lehrende Kirche bald zu einer<br />

gesetzgebenden Kirche werden konnte, war eine <strong>Neufassung</strong> <strong>des</strong> alten römischen<br />

Rechts, sie erfolgte in Byzanz <strong>im</strong> Jahr 534. Das Gesetzeswerk trägt den Namen<br />

„Codex Justiniani“, dem allerdings alte römische Gesetze beigeordnet blieben.<br />

Der „Codex Justiniani“ wurde auch von der katholischen Kirche übernommen und<br />

laufend erweitert, z. B. durch von Fall zu Fall erforderliche päpstliche Edikte; Edikte<br />

haben Gesetzeskraft.<br />

Die Anwendung der Gesetze begann mit den Sendgerichtssprengeln der Archidiakone,<br />

den ordentlichen geistlichen Richtern.<br />

Für bedeutsame Entscheidungen gab es bischöfliche Sendgerichte.<br />

Selbstredend existierten auch weltliche Gerichtsbarkeiten, sie werden an dieser Stelle<br />

nicht dargestellt.<br />

Ob nun Archidiakone oder Beisitzer <strong>des</strong> bischöflichen Gerichts, sie kamen aus der<br />

Schicht der Domherren, Dechanten, Pröpste und Äbte, waren also privilegierter, später<br />

dann adeliger Herkunft. Ab dem Jahr 1000 zogen sich diese Geistlichen von den<br />

Richterämtern zurück, an ihre Stelle traten allmählich studierte Kanoniker, Juristen <strong>des</strong><br />

kirchlichen Rechts.<br />

(Canon griech.-lat.: Stab, Richtstab, Norm, Rohr)<br />

Diese Kanoniker sind die Begründer <strong>des</strong> Juristenstands, deren Vertreter auch heute<br />

noch bei Gericht <strong>im</strong> Talar und mit Barett auftreten.<br />

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