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Faust im Visier des Geheimdienstes (PDF) Neufassung

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missbraucht … eins dem andern verdächtig wirt. … Aber Gott hat es verpoten und<br />

gesprochen, man soll die Zauberer nicht leben lassen.“ (Sic!)<br />

B. Emil König behauptet, nicht anders als W. Behringer, dass die Bambergische<br />

Halsgerichtsordnung von 1508, ein fürstbischöfliches Territorialgesetz, die Theorien<br />

<strong>des</strong> höchstmächtigen Inquisitors missachte; es bestätige die To<strong>des</strong>strafe für<br />

Schadzauberer, anderer Zauber solle jedoch nach Sachlage bestraft werden.<br />

Gleiches gelte auch für die <strong>Neufassung</strong> der Reichshalsgerichtsordnung von 1532, der<br />

„Carolina“ <strong>des</strong> Kaisers Karl V.<br />

Beide Prozessordnungen sind keineswegs Beweise einer humaneren Haltung. Denn<br />

wie bereits gesagt, festzustellen, um welche Art von Zauberei es sich bei der<br />

Beschuldigung handele, dafür wurde auf Grundlage <strong>des</strong> „Hexenhammers“ verhandelt.<br />

Dabei wurde gefoltert und es wurde solange gefoltert, bis die Beweise für Zauberei und<br />

Anverschwörungen komplett waren. Zehntausende von Prozessakten belegen nichts<br />

anderes.<br />

13, Behringer zitiert <strong>des</strong> weiteren als Nachweis, dass Widerstand geleistet wurde, ein<br />

Berner Mandat von 1543 an die Amtleute <strong>im</strong> Kanton Waad: „… mit den armen<br />

Leuten…, die verleumdet…, mit großer, ungebräuchlicher Marter …, zur Verjahung<br />

unverbrachter Sachen bringen, … und zum Tode richten.“<br />

Dieses Mandat wendet sich keiner Weise weder gegen die Hexenbulle noch gegen die<br />

Hexenfeuer, sondern allein gegen die Praxis, verleumdeten Personen über die Folter<br />

Geständnisse abzupressen.<br />

14, Diese geübte Praxis wird durch das Zitieren <strong>des</strong> Juristen Johann Boyle von 1557<br />

bestätigt: „…auch Unschuldige zwingt der Schmerz zu lügen, … in der Folter werden<br />

oft Unschuldige (Mittäter) angegeben, und zwar gezwungen durch die Marter.“<br />

Boyle verweist auf drohende Schadensersatzzahlungen, so jemand unter der Folter<br />

stirbt, ohne dass er zuvor ein Geständnis abgelegt hat. „Worte <strong>des</strong> Herrn: … Jeremia<br />

22: Vergießt nicht unschuldiges Blut.“<br />

Boyles Verweis auf Schadenersatz ist offenbar vorgeschoben, um für seine Ablehnung<br />

der Folterpraxis nicht belangt zu werden.<br />

Unbedingt lesenswert ist in „Hexen und Hexenprozesse in Deutschland“ 5. Auflage,<br />

2001, auf den Seiten 130 – 136 der Aufsatz „Mentalitätswandel und Neubeginn der<br />

Hexenverfolgung“ – die Zeit zwischen 1560 und 1630.“<br />

Wobei zu ergänzen wäre: Deutschland war – trotz aller Missstände, zur Zeit <strong>Faust</strong>s das<br />

modernste Land Europas. Durch das Vordringen der Türken <strong>im</strong> östlichen Mittelmeer<br />

einerseits sowie durch die Entdeckung Amerikas und die Ausweitung <strong>des</strong> Handels mit<br />

dem indischen Raum andererseits begann sich der Handel an die Atlantikküste zu<br />

verlagern, Deutschland verlor seine zentrale Stellung. Armut griff um sich. Im Jahr 1500<br />

konnte ein Maurer seine Frau und drei Kinder gut ernähren, um 1540 war er dazu nicht<br />

mehr in der Lage. Neben der gesunkenen Wirtschaftskraft waren zwischenzeitlich auch<br />

die deutschen Silberbergwerke erschöpft. Der stark gesunkenen Steuerkraft standen<br />

die horrenden Schulden der Fürsten gegenüber, die bereits in der Blütezeit angehäuft<br />

worden waren. Eine Situation, die zwangsläufig zu <strong>im</strong>mer härteren Steuerlasten führte,<br />

was gesellschaftliche Spannungen nach sich zog, die wiederum mit Hexenfeuern<br />

niedergehalten werden mussten.<br />

Der vielbeklagte deutsche Untertanengeist ist vermutlich ein Resultat der Hexenverfolgung.<br />

Von 1550 bis etwa 1740, das entspricht mehr als sieben Generationen, hat<br />

man den Menschen in deutschen Landen das Aufrebellieren gründlich abgewöhnt.<br />

In der „Historia“ von 1587 findet sich die ausbreitende Armut als Tugend, das teuflische<br />

Treiben <strong>des</strong> Dr. <strong>Faust</strong>us äußerst sich nicht wenige Male darin, dass ihm der Teufel<br />

einen herrlich gedeckten Tisch bereitet. Und in Preussen wird später die Armut in<br />

Verbindung mit lutherischer Strenge zur staatstragenden Tugend erhoben werden:<br />

„Man ist nicht nur bescheiden, man isst auch bescheiden! Wer lang suppt, der lebt<br />

lang!“<br />

Karl V. hat in die „Carolina“, eine Prozessordung weltlicher Gerichtsbarkeit, gültig für<br />

das gesamte Deutsche Reich, den „Hexenhammer“ – nach Absprache mit den Fürsten<br />

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