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Faust im Visier des Geheimdienstes (PDF) Neufassung

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In der „teuflischen Zeit“, <strong>im</strong> Chaos der Katastrophen zwischen 1300 und 1400, siehe<br />

„Grüß Gott! Ich bin der Teufel!“ erfuhr das Hexenwesen eine deutliche Stärkung, in<br />

Folge <strong>des</strong>sen wurden die Gesetze gegen Hexerei und auch Zauberei laufend<br />

verschärft. Doch anders als bei Hexen und insbesondere Glaubensabweichlern, für sie<br />

war die Inquisition als „Behörde zur Reinerhaltung <strong>des</strong> Glaubens“ zuständig, unterlag<br />

Zauberei nicht der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Zauberei fiel in die Zuständigkeit<br />

weltlicher Gerichtsbarkeit, wobei zudem zwischen Nutz- und Schadzauber unterschieden<br />

wurde. Die weltliche Gerichtsbarkeit in Deutschland verfügte dabei über<br />

regional verschiedene „Zauberparagraphen“ - erstmalig mit dem „Sachsenspiegel von<br />

1225“ belegt - nach welchen sie das Treiben der Beschuldigten beurteilte.<br />

Aus den drei Jahrhunderten vor 1420 sind kaum Hexenverbrennungen oder Urteile<br />

gegen Zauberer überliefert, Übergriffe und Ermordungen von Juden und Ketzern<br />

best<strong>im</strong>men das Bild, man darf sagen, statt Hexen und Zauberern wurden Juden und<br />

Ketzer ermordet. Mehr dazu in „Juden, Republikaner, Ketzer, Hexen“.<br />

Die Verfolgung von Hexen und Zauberern wurde bis in die Zeit <strong>Faust</strong>s vergleichsweise<br />

lasch betrieben; siehe „Menschenopfer“. Heißt: es gab <strong>im</strong>mer wieder einzelne<br />

Verbrennungen und bei entsprechenden Naturkatastrophen gebietsweise auch breitere<br />

Verfolgungen, die jedoch zeitlich begrenzt blieben.<br />

Der berüchtigte Hexenhammer, der „Malleus maleficarum“ <strong>des</strong> Institoris von 1488, ist<br />

keine Bündelung der bis dato gängigen Paragraphen, sondern etwas völlig Neues. Es<br />

ist ein Katalog von Fragen, der so aufgebaut ist, dass er <strong>im</strong> Zusammenwirken mit der<br />

Folter, von wenigen uns bekannten Ausnahmen abgesehen, <strong>im</strong>mer das To<strong>des</strong>urteil<br />

nach sich zog. Und gegen Zauberer angewandt, bringt der „Malleus maleficarum“ rasch<br />

zu Tage, dass der Zauberer nicht allein Schadzauber übte, sondern auch ein Hexer ist.<br />

Im Jahr 1508 wird der „Malleus maleficarum“ Teil der Bambergischen Halsgerichtsordnung,<br />

1516 übern<strong>im</strong>mt ihn der Markgraf von Brandenburg für seine fränkischen<br />

Besitzungen und mit der „Carolina“ von 1532 erhält er Wirkung <strong>im</strong> gesamten<br />

Deutschen Reich – aus einem kirchlichen Werkzeug ist ein weltliches Werkzeug<br />

geworden.<br />

Im Jahr 1484 erging die „Hexenbulle“ <strong>des</strong> Papst Innozenz VIII. Wie bereits gesagt, sie<br />

war kein Novum. Papst Eugen IV. hatte <strong>im</strong> Jahr 1437 sowie <strong>im</strong> Jahr 1445 ebenfalls<br />

„Hexenbullen“ erlassen.<br />

Die Fürsten in Deutschland, wie zum Beispiel der Bischof von Brixen (siehe weiter<br />

unten), sind skeptisch. Die Unruhen, welche Max<strong>im</strong>ilian, der Sohn <strong>des</strong> Kaisers, in den<br />

habsburgischen Erblanden westlich <strong>des</strong> Rheins durch Hexenverfolgungen auslöste,<br />

lassen eine Umsetzung der Bulle als wenig ratsam erscheinen. Als auf Anregung <strong>des</strong><br />

Kaisers <strong>im</strong> Februar 1488 der „Schwäbische Bund“ gegründet wird, hat sich die<br />

„Hexenbulle“ als Mittel, um der Unruhe in der Bevölkerung Herr zu werden, erledigt.<br />

Über den „Schwäbischen Bund“ ist jene Institution geschaffen, die nun die laufenden<br />

Unruhen konsequent <strong>im</strong> Auge behält, sie analysiert und Maßnahmen durchdenkt.<br />

Die Inquisition selbst, als Einrichtung zur Verteidigung <strong>des</strong> Glaubens, war und blieb<br />

geachtet, freilich auch gefürchtet. Kein geringerer als Johannes Reuchlin sandte eine<br />

Übersetzung der Irrlehre <strong>des</strong> Nestorius an den Inquisitor Jakob Sprenger. Sein<br />

Begleitschreiben vom 22. Juli 1488 eröffnet: „Dafür, wie hoch ich den Umgang mit<br />

ehrenhaften Männern schätze…“ Das Schreiben endet: „…mein vielgeliebter Jakob,<br />

du mächtige Stütze der Theologie und Deines Ordens. Doch nun höre den Häretiker<br />

selbst!“<br />

Drei Jahrzehnte später ist das Ansehen der Inquisiton durch den nachfolgenden Streit<br />

mit Reuchlin allerdings schwer beschädigt, mehr dazu in „Der Reuchlin-Streit“.<br />

Unter der Überschrift „Widerstand gegen den inquisitorischen Hexenwahn“ bietet der<br />

Autor Wolfgang Behringer verschiedene „widerständlerische“ Texte gegen die<br />

Hexenbulle an.<br />

Seine „beweisenden“ Zitate werden hier gekürzt wiedergegeben und kommentiert.<br />

1, 1485 erklärt Bischof Georg Golser von Brixen, der Inquisitor Institoris „bedunkt mich<br />

aber wegen seines Alters gantz kindisch worden sein … er solt in ein Closter ziehen …<br />

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