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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Schaubild 1.4.6/2: Vereinbarungen zu Ziel 2 "Verbesserung bzw. Sicherung der<br />

Übernahme" nach Regelungsinhalten 2005<br />

82<br />

Konkrete Vereinbarungen zur Übernahme von Ausbildungsabsolventen<br />

u. -absolventinnen in ein Beschäftigungsverhältnis<br />

82 Regelungen - 6.698 Tsd. Beschäftigte<br />

Übernahmedauer<br />

Ziel 2<br />

96 Regelungen<br />

7.844 Tsd. Beschäftigte<br />

Beschränkungen<br />

keine erkennbare<br />

unbefristete Übernahme<br />

Beschränkung (bzw.<br />

nur Übernahmeappel)<br />

7 Regelungen<br />

12 Reg. - 552 Tsd. Beschäftigte<br />

339 Tsd. Beschäftigte<br />

nur wenn nicht über Bedarf<br />

ausgebildet bzw. wenn wirt­<br />

befristete Übernahme für<br />

schaftliche Lage es zulässt<br />

mindestens zwölf Monate<br />

46 Reg. - 5.462 Tsd. Beschäftigte<br />

51 Regelungen<br />

5.821 Tsd. Beschäftigte<br />

nur bei persönlicher oder<br />

fachlicher Eignung und z.T.<br />

Mobilität bzw. Flexibilität<br />

befristete Übernahme für<br />

8 Reg. - 272 Tsd. Beschäftigte<br />

mindestens sechs Monate<br />

21 Regelungen<br />

nur ab bestimmter<br />

486 Tsd. Beschäftigte<br />

Betriebsgröße, wenn wirtschaftliche<br />

Lage es zulässt<br />

4 Reg. - 76 Tsd. Beschäftigte<br />

befristete Übernahme<br />

ohne Festlegung der Dauer sonstige Beschränkungen,<br />

3 Regelungen<br />

z.B. bei wichtigem Grund bzw.<br />

52 Tsd. Beschäftigte<br />

nur teilweise Übernahme<br />

12 Reg. - 337 Tsd. Beschäftigte<br />

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Vorhaben "Tarifliche Ausbildungsförderung 2003-2005"<br />

Andere Regelungen<br />

zur Übernahmeförderung<br />

14 Reg. - 1.146 Tsd. Beschäftigte<br />

nur finanzielle Entlastung<br />

zur Übernahmeförderung<br />

(v.a. durch abgesenkte<br />

Einstiegsentgelte)<br />

9 Reg. - 944 Tsd. Beschäftigte<br />

übrige Regelungen,<br />

z.B. Bemühen um größere<br />

Übernahmebereitschaft<br />

ohne genauere Festlegung<br />

5 Reg. - 202 Tsd. Beschäftigte<br />

Das zweite Ziel tariflicher Ausbildungsförderung, d. h. die Verbesserung oder Sicherung der<br />

Übernahme von Auszubildenden, war Inhalt von insgesamt 96 Vereinbarungen (vgl.<br />

Schaubild 1.4.6/2). Am häufigsten war eine zeitlich befristete Beschäftigung der<br />

Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen für die Dauer von mindestens zwölf Monaten<br />

vorgesehen. Dies traf unter anderem für eine Reihe großer Tarifbereiche zu, wie z. B. die<br />

Metall- und Elektroindustrie, die Druckindustrie und das Bankgewerbe, jeweils in den alten<br />

und neuen Ländern. In einigen Tarifbereichen sollten die Auszubildenden lediglich für<br />

mindestens sechs Monate übernommen werden, so z. B. im Versicherungsgewerbe der<br />

alten und neuen Länder. Eher selten war eine unbefristete Übernahme vereinbart. So

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