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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Die Kompetenzagenturen sollen als stabile, kontinuierlich arbeitende Koordinationsinstanzen<br />

eingerichtet werden. Die Finanzierung muss darum von vornherein durch kommunale Mittel<br />

ergänzt werden, insbesondere aus Mitteln der örtlichen Jugendhilfe sowie des überörtlichen<br />

Jugendhilfeträgers. Bei der Umsetzung der Aufgaben der Kompetenzagentur wird ein<br />

besonderer Schwerpunkt auf die Berücksichtigung der Querschnittsthemen Gender und<br />

Cultural Mainstreaming gelegt. Die Kompetenzagenturen sind dazu aufgefordert, sich in<br />

Netzwerken zu organisieren, auszutauschen und miteinander zu kooperieren.<br />

Voraussetzung für die Einrichtung einer Kompetenzagentur ist, dass bestimmte Institutionen<br />

auf regionaler Ebene als verbindliche Partner in die Arbeit einbezogen werden. Dies sind der<br />

örtliche Träger der Jugendhilfe, die Agentur für Arbeit, der Träger der Grundsicherung nach<br />

SGB II sowie Schulen oder die Schulbehörde. Mit diesen Kooperationen sollen die<br />

unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen im Sinne einer individuellen Förderung<br />

des besonders benachteiligten Jugendlichen gebündelt werden. In Regionen, in denen<br />

Träger des Jugendmigrationsdienstes und des Programms „Schulverweigerung – Die 2.<br />

Chance“ vorhanden sind, sind mit diesen ebenfalls Kooperationsvereinbarungen zu treffen.<br />

Hiermit soll eine inhaltliche Abstimmung und eine Transparenz für die Jugendlichen im<br />

Hinblick auf die Zuständigkeit der Partner gewährleistet werden.<br />

Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den Kompetenzagenturen werden bei<br />

überregionalen Treffen unterstützt, die sich schwerpunktmäßig auf die Organisation der<br />

Kompetenzagenturen beziehen. Darüber hinaus werden programmweite Netzwerke zu<br />

thematischen Schwerpunkten wie der Kooperation mit den Schulen und mit der Wirtschaft,<br />

der Benachteiligtenförderung sowie Gender und Cultural Mainstreaming aufgebaut.<br />

Im Rahmen der Programmförderung sind die Kompetenzagenturen verpflichtet, Falldaten in<br />

einer programmeinheitlichen Software zu führen. Diese elektronische Fallakte stellt ein<br />

wichtiges Controllinginstrument dar, das durch die Abbildung der wesentlichen Schritte des<br />

Fallmanagements die Qualitäts- und Ergebnissteuerung von Leistungsprozessen ermöglicht.<br />

Hiermit soll die Effizienz des Fallmanagements bei der Integration besonders benachteiligter<br />

Jugendlicher gesteigert und verbessert werden.<br />

Ein wichtiges übergeordnetes Ziel des Programms ist die Bündelung, Auswertung und der<br />

Transfer der Ergebnisse und Erfahrungen der Vorhaben in die Praxis der Jugendhilfe.<br />

Grundlage dafür ist die <strong>Teil</strong>nahme der Kompetenzagenturen am programmweiten<br />

Erfahrungsaustausch. Die hierbei identifizierten Best-Practice-Modelle werden für eine<br />

Übertragung in die programmexterne Praxis aufbereitet.

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