23.12.2012 Aufrufe

Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

250<br />

4.1.8 Entwicklung der Ausbildereignungsprüfungen (AEVO) und Meisterprüfungen<br />

Für die betriebliche Ausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt, dass nur<br />

ausbilden darf, wer die persönliche und fachliche Eignung dafür besitzt. Die fachliche<br />

Eignung umfasst vor allem die für den jeweiligen Beruf erforderlichen Fertigkeiten,<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten. Zur fachlichen Eignung gehören aber auch die berufs- und<br />

arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese mussten bis 2003<br />

nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch eine erfolgreich abgelegte Ausbilder-<br />

Eignungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nachgewiesen werden.<br />

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive 2003 hatte die Bundesregierung u. a. beschlossen, die<br />

AEVO für fünf Jahre auszusetzen. Durch die Aussetzung sollte ein Anreiz geschaffen<br />

werden, mehr betriebliche Ausbildungsplätze bereitzustellen. Nach der Rechtsänderung<br />

müssen Ausbilder nun für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008<br />

bestehen oder eingerichtet werden, den gesonderten Qualifizierungsnachweis nach der<br />

Ausbilder-Eignungsverordnung nicht mehr vorlegen. Die Bestimmungen nach dem<br />

Berufsbildungsgesetz, wonach Ausbilder und Ausbilderinnen persönlich und fachlich<br />

geeignet sein müssen, gelten jedoch unverändert weiter.<br />

Im Jahr 2005 nahmen unabhängig der befristeten Aussetzung der AEVO als formale<br />

Ausbildungsvoraussetzung insgesamt 47.668 Personen in den Ausbildungsbereichen<br />

Industrie und Handel, Handwerk, Öffentlicher Dienst, Landwirtschaft und Hauswirtschaft<br />

(städtischer Bereich) an Ausbilder-Eignungsprüfungen teil. Davon legten 44.066 Personen<br />

mit Erfolg die Prüfung ab, was einer Erfolgsquote von 92 % entspricht. Gegenüber 2004 ging<br />

die Zahl der bestandenen Prüfungen um 9,3 % zurück (vgl. Übersicht 4.1.8/1). Wie im Jahr<br />

zuvor stellten die Frauen im Jahr 2005 knapp ein Drittel (32,9 %) aller erfolgreichen<br />

Prüfungsteilnehmer; dabei lag in den neuen Ländern dieser Anteil mit 36,5 % weiterhin über<br />

dem entsprechenden Wert in den alten Ländern (32 %). Auf die neuen Länder entfielen<br />

8.210 bestandene Ausbilder-Eignungsprüfungen; damit ist ihr Anteil im Vergleich zu 2004<br />

von 17,5 % auf 18,6 % gestiegen.<br />

Die Zahl der Befreiungen von der Ausbilder-Eignungsprüfung lag 2005 im<br />

Ausbildungsbereich Industrie und Handel bei 140.308. Dies bedeutet einen Rückgang von<br />

12,7 % im Vergleich zum Jahr 2004, in dem die Anzahl der Befreiungen nach der<br />

Aussetzung der AEVO sprunghaft auf 160.648 (2003: 10.418) angestiegen war (vgl.<br />

Übersicht 4.1.8/1).<br />

Die Verteilung der bestandenen Ausbilder-Eignungsprüfungen auf die verschiedenen<br />

Ausbildungsbereiche zeigt Übersicht 4.1.8/2. Auch im Jahr 2005 ist die Gewichtung der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!