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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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15<br />

Nachqualifizierung junger Erwachsener insgesamt zu verbessern. Die Arbeitsgruppe<br />

„Übergangsmanagement“ hat sich in ihren Beratungen darauf verständigt, dass die aufgeführten<br />

Handlungsschwerpunkte verfolgt werden sollten:<br />

20<br />

- Das Übergangsmanagement Schule – Ausbildung muss zu einem örtlich/regional<br />

gesteuerten zwar flexiblen, aber verlässlichen Regelsystem entwickelt werden, in dem<br />

bisherige Einzelmaßnahmen zusammengefügt werden. Die lokale Kooperation aller<br />

Entscheidungsträger ist in Vernetzungsprojekten häufig erprobt. Was fehlt, ist die<br />

systematische Schaffung von dauerhaften, vernetzten Strukturen für die passgenaue<br />

Beratung und Vermittlung Jugendlicher mit Förderbedarf, in denen die lokal/regional<br />

verfügbaren Förder- und Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Akteure eingebunden<br />

sind (allgemein bildende und berufliche Schulen, BA, Träger der Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende, Jugendhilfe u. a.). Dabei sollte mit ausgewählten Regionen begonnen<br />

werden.<br />

- Jugendliche mit Förderbedarf benötigen zur Bewältigung des für sie schwierigen<br />

Übergangsprozesses frühzeitig beginnende individuelle Bildungsbegleitung (einschließlich<br />

Kompetenzfeststellung und -entwicklung) sowie spezielle, praxisorientierte<br />

Bildungsangebote (z. B. Praxis- bzw. Kooperationsklassen, Produktionsschulen).<br />

Erfahrungen aus Modellprojekten der letzten Jahre (u. a. BQF-Programm des BMBF) sind<br />

zu verstetigen.<br />

- Innerhalb der Palette von berufsvorbereitenden Maßnahmen haben sich in verschiedenen<br />

Projekten und teilweise bereits im Regelsystem Qualifizierungsbausteine gemäß<br />

§ 69 Abs. 1 BBiG 20 bewährt. Sie sollten Gestaltungsgrundlage aller Maßnahmen des<br />

Übergangs werden, auch der Berufsvorbereitung an beruflichen Schulen. Bei der<br />

Ordnungsarbeit soll zukünftig auch geprüft werden, ob Qualifizierungsbausteine mit<br />

entwickelt werden können und mit definierten Standards die Bundeseinheitlichkeit erhöht<br />

werden kann. Der bestehende Berufswahlpass könnte für die Dokumentation von<br />

Qualifikationen hierbei hilfreich sein.<br />

- Anrechnung von erworbenen Qualifikationen (z. B. bei Qualifizierungsbausteinen in der<br />

Berufsvorbereitung oder vollzeitschulischen Bildungsgängen mit Berufsabschluss nach<br />

Landesrecht mittels Nutzung der in § 7 BBiG gegebenen Möglichkeiten) hilft,<br />

Die Definition in § 69 Abs. 1 BBiG lautet:„Die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher<br />

Handlungsfähigkeit (§ 1 Abs. 2 BBiG) kann insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgrenzte Lerneinheiten<br />

erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden(Qualifizierungsbausteine).“

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