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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Ziel von ECVET ist, (1) die Übertragung und Anrechnung von Lernergebnissen zu<br />

erleichtern, die in anderen europäischen Bildungssystemen/-institutionen oder auf nichtformalen<br />

und informellen Lernwegen erworben wurden sowie (2) ein gemeinsames<br />

Verfahren zu schaffen, das die Beschreibung und Akkumulation erworbener Lernergebnisse<br />

und die Zuordnung von Leistungspunkten erlaubt.<br />

ECVET soll ein dezentrales europäisches System werden, das auf der Freiwilligkeit der<br />

Mitgliedstaaten und der Akteure der jeweiligen Berufsbildungssysteme basiert und geltende<br />

Gesetze sowie nationale Regelungen zur Bewertung, Anerkennung, Zertifizierung und<br />

Qualitätssicherung berücksichtigt.<br />

Das Instrument ECVET beruht - ebenso wie auch der EQR - auf einem<br />

lernergebnisorientierten Ansatz. Anders als der EQR, der als Übersetzungsinstrument dient,<br />

um zertifizierte Lernergebnisse in Gestalt von Qualifikationen (Abschlüssen) mit einander in<br />

Beziehung zu setzen, geht es beim ECVET um die Bewertung und Akkumulierung von<br />

individuell erworbener Lernergebnisse. Diese Lernergebnisse werden in Einheiten (units)<br />

zusammengefasst. Diese Einheiten sind zertifizierbare <strong>Teil</strong>e einer Gesamtqualifikation,<br />

beschrieben als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.<br />

Die Einheiten sollen zugleich als Grundlage für die Übertragung und Akkumulierung von<br />

Lernergebnissen dienen. Kreditpunkte sollen dazu dienen, den Umfang der in jeder Einheit<br />

erzielten Lernergebnisse gemäß der vorgenommenen Gewichtung zahlenmäßig<br />

auszudrücken. Im Zuge der Mobilität erhält der/die Lernende nach Prüfung durch die<br />

„zuständige Stelle“ im aufnehmenden sowie nach Bewertung und Anerkennung durch die<br />

„zuständige Stelle“ im entsendenden Land Lernkredite.<br />

Bei einem Austausch von Bildungsteilnehmern schließen die beteiligten Ausbildungsstätten<br />

eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit. Diese soll eine „Zone des gegenseitigen<br />

Vertrauens“ zwischen den Anbietern und bezieht sich einerseits auf die Gesamtheit der<br />

Einheiten schaffen, die in dem jeweiligen Bildungs- und Berufbildungssystem mit einer<br />

Ausbildung verbunden werden. Andererseits beinhaltet sie die Charakteristika der<br />

Ausbildungsprogramme, Lerneinheiten etc., an denen die Lernenden sich im Rahmen des<br />

Austauschs beteiligen.<br />

ECVET soll auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren. Die Frage, wie Lernleistungen<br />

angerechnet werden, soll allein eine Frage der nationalen Regelungen sein. Das für die<br />

duale Aus- und Weiterbildung geltende Berufsprinzip in Deutschland wird durch ECVET nicht<br />

in Frage gestellt. ECVET wird an der Zuständigkeit Deutschlands für die Ausgestaltung<br />

seines Bildungssystems somit nichts ändern.

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