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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Im Rahmen der tariflichen Ausbildungsförderung werden für die Betriebe zum <strong>Teil</strong> finanzielle<br />

Entlastungen oder Entlastungsmöglichkeiten geschaffen. Im Jahr 2005 traf dies auf<br />

insgesamt 52 Tarifbereiche mit 3,7 Mio. Beschäftigten zu. 93 Am verbreitetsten ist dabei eine<br />

generelle Kostenentlastung bei den Ausbildungsvergütungen: In 39 Tarifbereichen<br />

(Geltungsbereich: 2,8 Mio. Beschäftigte) wurden die Ausbildungsvergütungen entweder<br />

überhaupt nicht oder erst zeitlich verzögert angehoben, manchmal sogar gekürzt. So wurden<br />

z. B. bei der VW-Werke AG sowie der Bundesagentur für Arbeit die Vergütungen für alle<br />

Ausbildungsjahrgänge ab 2005 abgesenkt. In sieben Tarifbereichen waren die<br />

Kostenentlastungen – wie bereits dargestellt – an eine bestimmte Bedingung geknüpft, die<br />

der einzelne Betrieb erfüllen musste, um die finanzielle Erleichterung in Anspruch nehmen zu<br />

können (z. B. Senkung der Ausbildungsvergütung bei einer Erhöhung der betrieblichen<br />

Ausbildungsplatzzahl). Zwölf Regelungen sahen eine Entlastung beim Einstiegslohn bzw. ­<br />

gehalt von Ausbildungsabsolventen und -absolventinnen vor (0,8 Mio. Beschäftigte). Die<br />

Einstiegstarife wurden meist entweder auf 95 % oder 90 % des normalen tariflichen Entgelts<br />

im ersten und manchmal auch zweiten Beschäftigungsjahr reduziert. Zum Beispiel erhielten<br />

die Berufsanfänger und -anfängerinnen in der Chemischen Industrie West und Ost im ersten<br />

Jahr 95 % des Entgeltsatzes. In fünf Tarifbereichen (Geltungsbereich: 0,9 Mio. Beschäftigte)<br />

waren andere Entlastungsformen vorgesehen, wie z. B. die bereits erwähnte Zahlung eines<br />

Zuschusses pro Ausbildungsverhältnis im Dachdeckerhandwerk.<br />

Für die Wirksamkeit der Vereinbarungen zur tariflichen Ausbildungsförderung ist ihr<br />

Verbindlichkeitsgrad von entscheidender Bedeutung. Das Spektrum reicht hierbei von der<br />

tarifrechtlich verbindlichen Regelung bis hin zu bloßen Appellen oder Empfehlungen der<br />

Tarifvertragsparteien an die Unternehmen.<br />

Die 69 Regelungen zum ersten Ziel, d. h. der Erhöhung bzw. Sicherung der<br />

Ausbildungskapazitäten, lassen sich wie folgt nach dem Grad ihrer Verbindlichkeit<br />

unterscheiden: In 22 Tarifbereichen wurden verbindliche tarifliche Vereinbarungen zur<br />

Steigerung bzw. Sicherung der Ausbildungsplätze getroffen (Geltungsbereich: 1,1 Mio.<br />

Beschäftigte). 13 Vereinbarungen beinhalteten Tarifzusagen der Arbeitgeberseiteseite<br />

(Geltungsbereich: 0,3 Mio. Beschäftigte). In neun Tarifbereichen gab es Absichtserklärungen<br />

der Tarifparteien bzw. der Arbeitgeberseite (Geltungsbereich: 0,8 Mio. Beschäftigte). Bei 23<br />

Vereinbarungen handelte es lediglich um Appelle bzw. Empfehlungen der Tarifparteien an<br />

die Unternehmen, Ausbildungsplätze zu erhalten bzw. zusätzlich zu schaffen<br />

(Geltungsbereich: 3,7 Mio. Beschäftigte). Zwei Regelungen sahen die Möglichkeit von<br />

Betriebsvereinbarungen zur finanziellen Entlastung der Ausbildungsbetriebe vor, um auf<br />

93<br />

In einigen Tarifbereichen gab es mehrere Entlastungsformen gleichzeitig, z. B. sowohl ein Einfrieren der<br />

Ausbildungsvergütungen als auch eine Reduzierung der Einstiegsentgelte. Die Summe der Regelungen zu<br />

den einzelnen Entlastungsformen liegt daher höher als die Zahl der Tarifbereiche mit Kostenentlastung.

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