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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Folgende Änderungen wurden umgesetzt:<br />

� Flexibilisierung der Förderdauer<br />

193<br />

Durch eine Flexibilisierung der Förderdauer im Einzelfall soll vermieden werden, dass<br />

konkrete Eingliederungsperspektiven durch Förderlücken gefährdet werden.<br />

Die bisherige Begrenzung der Förderdauer bei der Förderstufe auf 3 bzw. 5 Monate<br />

ist entfallen. Die Ausschöpfung der maximalen individuellen Förderdauer ist hierdurch<br />

auch ohne formalen Übertritt in die Übergangsqualifizierung möglich.<br />

� Verbesserung des Personalschlüssels<br />

Durch eine Verbesserung des Personalschlüssels beim pädagogischen Fachpersonal<br />

(Ausbilder, Lehrkräfte, Sozialpädagogen) sollen die Qualität sowie die<br />

Integrationsergebnisse der Maßnahmen weiter erhöht werden. Jeder Arbeitsagentur<br />

wurde daher die Möglichkeit eingeräumt, den Umfang dieses Fachpersonals<br />

innerhalb eines Korridors abgestimmt auf die regionalen Strukturen festzulegen.<br />

� Qualifizierung behinderter <strong>Teil</strong>nehmer<br />

Behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die behinderungsbedingt<br />

eine Berufsvorbereitung als allgemeine Leistung nicht ausreicht, wurden zusätzlich zu<br />

den Maßnahmen in Einrichtungen nach § 35 SGB IX wohnortnahe<br />

behindertenspezifische Bildungsmaßnahmen angeboten.<br />

� <strong>Teil</strong>zeitangebote für Alleinerziehende<br />

Alleinerziehende Mütter und Väter, die auf Grund ihrer familiären Verpflichtungen nur<br />

mit eingeschränktem Zeitumfang (mindestens 20 Stunden) an Berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, können auch in <strong>Teil</strong>zeit an der Maßnahme<br />

teilnehmen.<br />

Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher<br />

Auszubildende mit schulischen Defiziten und/oder sozialen Problemen bedürfen für die<br />

Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung sowie zur<br />

Begründung oder Festigung eines Beschäftigungsverhältnisses (im Anschluss an eine<br />

geförderte außerbetriebliche Ausbildung) besonderer Unterstützung (SGB III §§ 235 und 240<br />

bis 247). Dabei handelt es sich um:<br />

� ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) in Form von Stützunterricht und<br />

sozialpädagogischer Begleitung im Rahmen eines betrieblichen<br />

Ausbildungsverhältnisses,

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