Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB
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Programme der Länder zur finanziellen Förderung der Berufsausbildung - Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2005/2006<br />
Land Zusätzliche Ausbildungsplätze Ausbildung nach Konkurs Ausbildung im Verbund Mobilitätshilfe sonstige Förderprogramme Ergänzungs-/Sonderprogramme 2006 in den neuen Ländern, Aufstockung<br />
Ausbildungsplatzprogramm Ost 2006<br />
Baden-Württemberg Geförderte Ausbildungsverhältnisse, Zielgruppe Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher<br />
Ausbildungsplätze für "Altbewerber".<br />
Kriterien, Antragsberechtigte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie<br />
Freiberufler in Baden-Württemberg bis 1.000<br />
Beschäftigte.<br />
Höhe der Förderung Die Förderung beträgt das Sechsfache der monatlichen<br />
Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr.<br />
Zielgruppe sind Lehrlinge, deren<br />
Gefördert wird der Stammbetrieb von Ausbildungsverbünden.<br />
Ausbildungsbetriebe in Konkurs gegangen sin<br />
d, gefördert wird der aufnehmende Betrieb.<br />
Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe,<br />
die Lehrlinge aus einem in Konkurs<br />
gegangenen Betrieb übernehmen. Die Zahl<br />
der Lehrlinge in dem Betrieb darf sich<br />
gegenüber dem Vorjahr nicht verringert<br />
haben.<br />
385 € pro Lehrling für jedes begonnene halbe<br />
Ausbildungsjahr, das im neuen Betrieb<br />
Anzahl der zu fördernden Ausbildungsplätze 2006/<strong>2007</strong> (Planzahl) 1.400<br />
absolviert wird bzw. 515 € pro Lehrling, der im<br />
letzten Ausbildungshalbjahr übernommen<br />
wird.<br />
k.A. k.A.<br />
Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze 2005/2006 0 75 523<br />
Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr 2006 5 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 150.000 € aus Landesmitteln 150.000 € aus Landesmitteln<br />
Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr <strong>2007</strong> Fortsetzung des Programms ist derzeit offen 150.000 € aus Landesmitteln 150.000 € aus Landesmitteln<br />
Laufzeit der Programme Zunächst nur für 2006 Keine Begrenzung Keine Begrenzung<br />
Bayern Geförderte Ausbildungsverhältnisse, Zielgruppe 1.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />
Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 3 in Bayern<br />
2005 vom 13.06.2005.<br />
2.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />
Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 3 in Bayern<br />
2006 vom 06.07.2006.<br />
3.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />
Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 2 in Bayern<br />
2006 vom 06.07.2006.<br />
Kriterien, Antragsberechtigte zu 1.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />
Berufe, zusätzlicher Ausbildungsplatz für Altbewerber mit<br />
Ausnahme von Kleinbetrieben mit höchstens 20<br />
Beschäftigten - hier ohne Einschränkung auf<br />
Altbewerber. Ausbildung in anerkanntem<br />
Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, Vertrag nicht<br />
vor dem 1.6.05, Beginn Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsjahr<br />
05/06, spätestens am 1.1.2006, mind. 6<br />
Monate Ausbildungsdauer, An-tragseingang innerhalb<br />
von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildungsvertrags<br />
beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />
zu 2.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />
Berufe, zusätzlicher Ausbildungsplatz für Altbewerber mit<br />
Ausnahme von Kleinbetrieben mit höchstens 20<br />
Beschäftigten - hier ohne Einschränkung auf<br />
Altbewerber. Ausbildung in anerkanntem<br />
Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, keine<br />
"Zweitausbildung", Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn<br />
Ausbil-dungsverhältnis im Ausbildungsjahr frühestens<br />
1.6.06, spätestens am 1.1.<strong>2007</strong>, mind. 6 Monate<br />
Ausbildungsdauer, Antragseingang innerhalb von 3<br />
Monaten nach Beginn der Ausbildung beim Zentrum<br />
Bayern Familie und Soziales.<br />
zu 3.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />
Berufe mit mehr als 20 Beschäftigten in der<br />
Gebietskulisse des Ziel-2-Gebietes, bei Ausbildung<br />
eines Jugendlichen aus dem Schulentlassjahrgang 2006,<br />
keine "Zweitausbildung", zusätzlicher Ausbildungsplatz.<br />
Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG<br />
oder HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn<br />
Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsjahr frühestens<br />
1.6.06, spätes-tens am 1.1.<strong>2007</strong>, mind. 6 Monate<br />
Ausbildungsdauer, Antragseingang innerhalb von 3<br />
Monaten nach Ausbildungsbeginn beim Zentrum Bayern<br />
Familie und Soziales.<br />
Höhe der Förderung zu 1.: 2.500 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für die<br />
Dauer von 24 Monaten der Ausbildung.<br />
zu 2.: 2.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine<br />
Dauer bis 31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />
zu 3.: 2.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz eine<br />
Dauer bis 31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />
zu 1.: 50 v.H. der verbundbedingten<br />
Ausgaben, höchstens 2.500 € je zusätzlichem<br />
Ausbildungsplatz für eine Dauer von 24<br />
Monaten der Ausbildung<br />
zu 2.: 50 v.H. der verbundbedingten<br />
Ausgaben, höchstens 2.000 € je zusätzlichem<br />
Ausbildungsplatz für eine Dauer bis<br />
31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />
Antragsberechtigt sidn Organisationen der Wirtschaft und einzelne Betriebe. Es<br />
muss sich um einen Ausbildungsverbund von mindestens zwei Betrieben handeln,<br />
die Förderung kann sich über maximal die halbe Ausbildungszeit erstrecken.<br />
Der Zuschuss beträgt bis zu 133 € pro Lehrling und Monat für verbundbedingte<br />
Kosten, maximal bis zu 50 % der gesamten Ausbildungsdauer.<br />
1.: Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2005 im Rahmen<br />
des ESF Ziel 3 vom 13.06.2005.<br />
2.: Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2006 im Rahmen<br />
des ESF Ziel 3 vom 06.07.2006.<br />
zu 1.: Ausbildungsbetriebe, insbes. KMU, Ausbildungsvereine, zusätzlicher<br />
Ausbildungsplatz, Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder<br />
HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.05, Beginn Ausbildungsverhältnis im<br />
Ausbildungsjahr 05/06, spätestens am 1.1.06 bei Vertragsauflösung innerhalb<br />
Probezeit nur in Ausnahmefällen, Antrag inner-halb von 3 Monaten nach<br />
Vertragsabschluss, Zuschusshöhe 50 v.H. der verbundbeding-ten Ausgaben,<br />
höchstens 2.500 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine Ausbil-dungsdauer<br />
von 24 Monaten. Antrag: Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />
zu 2.: Ausbildungsbetriebe, insbes. KMU, Ausbildungsvereine, zusätzlicher<br />
Ausbildungsplatz, Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder<br />
HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn Ausbildungsverhältnis frühestens<br />
1.6.2006, spätestens am 1.1.07 bei Vertragsauflösung innerhalb Probezeit nur in<br />
Ausnahmefällen, Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss,<br />
Zuschusshöhe 50 v.H. der verbundbedingten Ausga-ben, höchstens 2.500 € je<br />
zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten.<br />
Antrag: Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />
1.: Mobilitätshilferichtlinien 2003 vom 01.04.2003 und vom<br />
17.06.2003<br />
2. Richtlinien über Fahrtkostenzuschüsse vom 01.04.2003 und<br />
vom 17.06.2003.<br />
3.: Mobilitätshilferichtlinien 2004 vom 22.06.2004<br />
4. Richtlinien über Fahrtkostenzuschüsse 2004 vom<br />
22.06.2004.<br />
5.: Mobilitätshilferichtlinien 2005 vom 21.06.2005<br />
6.: Förderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an<br />
Auszubildende 2006 vom 27.06.2006.<br />
zu 1.: Auszubildende mit betrieblicher oder außerbetrieblicher<br />
Ausbildung in anerkanntem Aus-bildungsberuf nach BBiG oder<br />
HWO, Vertragsabschluss zwischen 25.2.03 und 29.2.2004 mit<br />
Wohnsitz in den AA-Bezirken Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof,<br />
Schwandorf oder Weiden bzw. mit Vertragsabschluss zwischen<br />
dem 27.5.2003 und dem 29.2.2004 in den übrigen bayerischen<br />
AA-Bezirken für Ausbildungsjahr 03/04, notwendige auswärtige<br />
Un-terbringung, da tägliche Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25.<br />
Lebensjahr am 25.2.03 bzw. 27.5.2003 noch nicht vollendet.<br />
Antrag innerhalb 3 Monaten nach Vertragsabschluss bei der<br />
örtlichen Arbeitsagentur.<br />
zu 2.: Auszubildende mit betrieblicher oder außerbetrieblicher<br />
Ausbildung in anerkanntem Aus-bildungsberuf nach BBiG oder<br />
HWO, Vertragsabschluss zwischen 25.2.03 und 29.2.2004 mit<br />
Wohnsitz in den AA-Bezirken Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof,<br />
Schwandorf oder Weiden bzw. mit Vertragsabschluss zwischen<br />
dem 27.5.2003 und dem 29.2.2004 in den übrigen bayerischen<br />
AA-Bezirken für Ausbildungsjahr 03/04, tägliche Wegezeit mehr<br />
als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 25.2.03 bzw. 27.5.2003 noch<br />
nicht vollendet. Antrag inner-halb 3 Monaten nach<br />
Vertragsabschluss bei der örtlichen Arbeitsagentur.<br />
zu 3.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2004 in den AA-<br />
Bezirken: Augsburg, Bamberg, Bay-reuth, Coburg, Deggendorf,<br />
Donauwörth, Hof, Nürnberg, Pfarrkirchen, Passau, Schwandorf,<br />
Schweinfurt, Weiden und Weißenburg mit betrieblicher<br />
oder außerbetrieblicher Ausbildung in anerkanntem<br />
Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, Vertragsabschluss<br />
zwischen 1.6.04 und 28.2.05 für Ausbildungsjahr 04/05,<br />
auswärtige Unterbringung, da tägliche Wegezeit mehr als 2 ½<br />
Std., 25. Lebensjahr am 1.6.04 noch nicht vollendet. An-trag<br />
innerhalb 3 Monaten nach Vertragsabschluss bei der örtlichen<br />
Arbeitsagentur.<br />
zu 4.: wie zu 3. bei täglichem Pendeln.<br />
zu 5.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2005 in allen<br />
bayerischen AA-Bezirken mit Ausnahmeder AA-Bezirke<br />
Ingolstadt, Landshut, München, Regensburg, Weilheim oder<br />
Würz-burg mit betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung<br />
in anerkanntem Ausbildungsbe-ruf nach BBiG oder HWO,<br />
Vertragsabschluss zwischen 1.6.05 und 28.2.06 für<br />
Ausbildungsjahr 05/06, auswärtige Unterbringung, da tägliche<br />
Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 1.6.05 noch<br />
nicht vollendet. Antrag innerhalb 3 Monaten nach<br />
Vertragsabschluss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />
zu 6.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2006 in allen<br />
bayerischen AA-Bezirken mit Ausnahme der AA-Bezirke<br />
Landshut, München, Regensburg, oder Würzburg mit<br />
betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung in<br />
anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO,<br />
Vertragsabschluss zwischen 1.6.06 und 28.2.07 für<br />
Ausbildungsjahr 06/07, auswärtige Unterbringung, da tägliche<br />
Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 1.6.06 noch<br />
nicht vollendet. Antrag innerhalb 3 Monaten nach<br />
Ausbildungsbeginn beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />
zu 1.: 200 € je Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen an mindestens 15 zu 1.: 2.500 € für die gesamte Ausbildung, für das<br />
Kalendertagen vorgelegen haben.<br />
Ausbildungsjahr 2005/06 für 24 Monate der Ausbildung, für das<br />
Ausbildungsjahr 2006/07 für die Dauer der Ausbildung bis<br />
31.12.<strong>2007</strong>.<br />
zu 2.: Höchstens 200 € je Kalendermonat, 100 € Eigenanteil, kein Zuschuss für zu 2.: Der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus öffentlichen<br />
den Monat August.<br />
Mitteln finanziert und muss nicht gesondert beantragt werden.<br />
zu 3.: 150 € je Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen an mindestens 15 zu 3.: Der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus öffentlichen<br />
Kalendertagen vorgelegen haben.<br />
Mitteln finanziert und muss nicht gesondert beantragt werden<br />
zu 4.: Höchstens 150 € im 1. Ausbildungsjahr, 100 € im 2. Ausbildungsjahr und 50<br />
€ im 3. sowie 4. Ausbildungsjahr bei 100 € Eigenanteil, kein Zuschuss für den<br />
Monat August.<br />
1.: Richtlinie zum Ausbildungsförderungsprogramm für<br />
Praxisklassenabsolventen vom 9.8.2002 i.d.F. 12.6.2006<br />
2.: Berufsqualifizierung in Wirtschaftskooperation (ESFgefördert)<br />
an einjährigen Berufsfachschulen<br />
3.: kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (ESF-gefördert) an<br />
Berufsschulen (Kooperation im fachpraktischen Unterricht mit<br />
freien Bildungsträgern und/oder Betrieben)<br />
zu 1.: Ausbildungsbetriebe, die einen Ausbildungsplatz mit<br />
Jugendlichen aus einer Praxisklas-se einer bayerischen<br />
Hauptschule unmittelbar nach Schulende oder einer<br />
anschließen-den bis zu einjährigen berufsvorbereitenden<br />
Maßnahme jeweils mit Ausbildungsvertrag nach dem 31.5.<br />
besetzen, Ausbildung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG<br />
oder HwO, Eignungsfeststellung durch Berufsberatung der AA.<br />
Antragstellung spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn,<br />
spätestens am 31.3.<strong>2007</strong> beim Zentrum Bayern Familie und<br />
Soziales.<br />
zu 2.: Qualifizierungsmaßnahme für berufsschulpflichtige<br />
Jugendliche ohne Ausbildungsstelle, die über einen<br />
Hauptschulabschluss verfügen und ausbildungsfähig und<br />
ausbildungswil-lig sind; der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird<br />
aus öffentlichen Mitteln finanziert und muss nicht gesondert<br />
beantragt werden.<br />
zu 3.: Maßnahme für noch nicht ausbildungs- oder berufsreife<br />
Jugendliche, bei der die Berufs-schule im fachpraktischen<br />
Unterricht mit freien Bildungsträgern und/oder Betrieben kooperiert;<br />
der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus<br />
öffentlichen Mitteln finanziert und muss nicht gesondert<br />
beantragt werden.