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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Programme der Länder zur finanziellen Förderung der Berufsausbildung - Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2005/2006<br />

Land Zusätzliche Ausbildungsplätze Ausbildung nach Konkurs Ausbildung im Verbund Mobilitätshilfe sonstige Förderprogramme Ergänzungs-/Sonderprogramme 2006 in den neuen Ländern, Aufstockung<br />

Ausbildungsplatzprogramm Ost 2006<br />

Baden-Württemberg Geförderte Ausbildungsverhältnisse, Zielgruppe Bereitstellung zusätzlicher betrieblicher<br />

Ausbildungsplätze für "Altbewerber".<br />

Kriterien, Antragsberechtigte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie<br />

Freiberufler in Baden-Württemberg bis 1.000<br />

Beschäftigte.<br />

Höhe der Förderung Die Förderung beträgt das Sechsfache der monatlichen<br />

Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr.<br />

Zielgruppe sind Lehrlinge, deren<br />

Gefördert wird der Stammbetrieb von Ausbildungsverbünden.<br />

Ausbildungsbetriebe in Konkurs gegangen sin<br />

d, gefördert wird der aufnehmende Betrieb.<br />

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe,<br />

die Lehrlinge aus einem in Konkurs<br />

gegangenen Betrieb übernehmen. Die Zahl<br />

der Lehrlinge in dem Betrieb darf sich<br />

gegenüber dem Vorjahr nicht verringert<br />

haben.<br />

385 € pro Lehrling für jedes begonnene halbe<br />

Ausbildungsjahr, das im neuen Betrieb<br />

Anzahl der zu fördernden Ausbildungsplätze 2006/<strong>2007</strong> (Planzahl) 1.400<br />

absolviert wird bzw. 515 € pro Lehrling, der im<br />

letzten Ausbildungshalbjahr übernommen<br />

wird.<br />

k.A. k.A.<br />

Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze 2005/2006 0 75 523<br />

Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr 2006 5 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 150.000 € aus Landesmitteln 150.000 € aus Landesmitteln<br />

Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr <strong>2007</strong> Fortsetzung des Programms ist derzeit offen 150.000 € aus Landesmitteln 150.000 € aus Landesmitteln<br />

Laufzeit der Programme Zunächst nur für 2006 Keine Begrenzung Keine Begrenzung<br />

Bayern Geförderte Ausbildungsverhältnisse, Zielgruppe 1.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />

Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 3 in Bayern<br />

2005 vom 13.06.2005.<br />

2.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />

Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 3 in Bayern<br />

2006 vom 06.07.2006.<br />

3.: Richtlinie zur Förderung zusätzlicher betrieblicher<br />

Ausbildungsstellen im Rahmen des ESF Ziel 2 in Bayern<br />

2006 vom 06.07.2006.<br />

Kriterien, Antragsberechtigte zu 1.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />

Berufe, zusätzlicher Ausbildungsplatz für Altbewerber mit<br />

Ausnahme von Kleinbetrieben mit höchstens 20<br />

Beschäftigten - hier ohne Einschränkung auf<br />

Altbewerber. Ausbildung in anerkanntem<br />

Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, Vertrag nicht<br />

vor dem 1.6.05, Beginn Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsjahr<br />

05/06, spätestens am 1.1.2006, mind. 6<br />

Monate Ausbildungsdauer, An-tragseingang innerhalb<br />

von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildungsvertrags<br />

beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />

zu 2.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />

Berufe, zusätzlicher Ausbildungsplatz für Altbewerber mit<br />

Ausnahme von Kleinbetrieben mit höchstens 20<br />

Beschäftigten - hier ohne Einschränkung auf<br />

Altbewerber. Ausbildung in anerkanntem<br />

Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, keine<br />

"Zweitausbildung", Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn<br />

Ausbil-dungsverhältnis im Ausbildungsjahr frühestens<br />

1.6.06, spätestens am 1.1.<strong>2007</strong>, mind. 6 Monate<br />

Ausbildungsdauer, Antragseingang innerhalb von 3<br />

Monaten nach Beginn der Ausbildung beim Zentrum<br />

Bayern Familie und Soziales.<br />

zu 3.: u.a. Ausbildungsbetriebe insbes. KMU und Freie<br />

Berufe mit mehr als 20 Beschäftigten in der<br />

Gebietskulisse des Ziel-2-Gebietes, bei Ausbildung<br />

eines Jugendlichen aus dem Schulentlassjahrgang 2006,<br />

keine "Zweitausbildung", zusätzlicher Ausbildungsplatz.<br />

Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG<br />

oder HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn<br />

Ausbildungsverhältnis im Ausbildungsjahr frühestens<br />

1.6.06, spätes-tens am 1.1.<strong>2007</strong>, mind. 6 Monate<br />

Ausbildungsdauer, Antragseingang innerhalb von 3<br />

Monaten nach Ausbildungsbeginn beim Zentrum Bayern<br />

Familie und Soziales.<br />

Höhe der Förderung zu 1.: 2.500 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für die<br />

Dauer von 24 Monaten der Ausbildung.<br />

zu 2.: 2.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine<br />

Dauer bis 31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />

zu 3.: 2.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz eine<br />

Dauer bis 31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />

zu 1.: 50 v.H. der verbundbedingten<br />

Ausgaben, höchstens 2.500 € je zusätzlichem<br />

Ausbildungsplatz für eine Dauer von 24<br />

Monaten der Ausbildung<br />

zu 2.: 50 v.H. der verbundbedingten<br />

Ausgaben, höchstens 2.000 € je zusätzlichem<br />

Ausbildungsplatz für eine Dauer bis<br />

31.12.<strong>2007</strong> der Ausbildung<br />

Antragsberechtigt sidn Organisationen der Wirtschaft und einzelne Betriebe. Es<br />

muss sich um einen Ausbildungsverbund von mindestens zwei Betrieben handeln,<br />

die Förderung kann sich über maximal die halbe Ausbildungszeit erstrecken.<br />

Der Zuschuss beträgt bis zu 133 € pro Lehrling und Monat für verbundbedingte<br />

Kosten, maximal bis zu 50 % der gesamten Ausbildungsdauer.<br />

1.: Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2005 im Rahmen<br />

des ESF Ziel 3 vom 13.06.2005.<br />

2.: Richtlinie zur Förderung der Verbundausbildung in Bayern 2006 im Rahmen<br />

des ESF Ziel 3 vom 06.07.2006.<br />

zu 1.: Ausbildungsbetriebe, insbes. KMU, Ausbildungsvereine, zusätzlicher<br />

Ausbildungsplatz, Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder<br />

HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.05, Beginn Ausbildungsverhältnis im<br />

Ausbildungsjahr 05/06, spätestens am 1.1.06 bei Vertragsauflösung innerhalb<br />

Probezeit nur in Ausnahmefällen, Antrag inner-halb von 3 Monaten nach<br />

Vertragsabschluss, Zuschusshöhe 50 v.H. der verbundbeding-ten Ausgaben,<br />

höchstens 2.500 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine Ausbil-dungsdauer<br />

von 24 Monaten. Antrag: Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />

zu 2.: Ausbildungsbetriebe, insbes. KMU, Ausbildungsvereine, zusätzlicher<br />

Ausbildungsplatz, Ausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder<br />

HWO, Vertrag nicht vor dem 1.6.06, Beginn Ausbildungsverhältnis frühestens<br />

1.6.2006, spätestens am 1.1.07 bei Vertragsauflösung innerhalb Probezeit nur in<br />

Ausnahmefällen, Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss,<br />

Zuschusshöhe 50 v.H. der verbundbedingten Ausga-ben, höchstens 2.500 € je<br />

zusätzlichem Ausbildungsplatz für eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten.<br />

Antrag: Zentrum Bayern Familie und Soziales<br />

1.: Mobilitätshilferichtlinien 2003 vom 01.04.2003 und vom<br />

17.06.2003<br />

2. Richtlinien über Fahrtkostenzuschüsse vom 01.04.2003 und<br />

vom 17.06.2003.<br />

3.: Mobilitätshilferichtlinien 2004 vom 22.06.2004<br />

4. Richtlinien über Fahrtkostenzuschüsse 2004 vom<br />

22.06.2004.<br />

5.: Mobilitätshilferichtlinien 2005 vom 21.06.2005<br />

6.: Förderrichtlinie für die Gewährung von Mobilitätshilfen an<br />

Auszubildende 2006 vom 27.06.2006.<br />

zu 1.: Auszubildende mit betrieblicher oder außerbetrieblicher<br />

Ausbildung in anerkanntem Aus-bildungsberuf nach BBiG oder<br />

HWO, Vertragsabschluss zwischen 25.2.03 und 29.2.2004 mit<br />

Wohnsitz in den AA-Bezirken Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof,<br />

Schwandorf oder Weiden bzw. mit Vertragsabschluss zwischen<br />

dem 27.5.2003 und dem 29.2.2004 in den übrigen bayerischen<br />

AA-Bezirken für Ausbildungsjahr 03/04, notwendige auswärtige<br />

Un-terbringung, da tägliche Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25.<br />

Lebensjahr am 25.2.03 bzw. 27.5.2003 noch nicht vollendet.<br />

Antrag innerhalb 3 Monaten nach Vertragsabschluss bei der<br />

örtlichen Arbeitsagentur.<br />

zu 2.: Auszubildende mit betrieblicher oder außerbetrieblicher<br />

Ausbildung in anerkanntem Aus-bildungsberuf nach BBiG oder<br />

HWO, Vertragsabschluss zwischen 25.2.03 und 29.2.2004 mit<br />

Wohnsitz in den AA-Bezirken Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof,<br />

Schwandorf oder Weiden bzw. mit Vertragsabschluss zwischen<br />

dem 27.5.2003 und dem 29.2.2004 in den übrigen bayerischen<br />

AA-Bezirken für Ausbildungsjahr 03/04, tägliche Wegezeit mehr<br />

als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 25.2.03 bzw. 27.5.2003 noch<br />

nicht vollendet. Antrag inner-halb 3 Monaten nach<br />

Vertragsabschluss bei der örtlichen Arbeitsagentur.<br />

zu 3.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2004 in den AA-<br />

Bezirken: Augsburg, Bamberg, Bay-reuth, Coburg, Deggendorf,<br />

Donauwörth, Hof, Nürnberg, Pfarrkirchen, Passau, Schwandorf,<br />

Schweinfurt, Weiden und Weißenburg mit betrieblicher<br />

oder außerbetrieblicher Ausbildung in anerkanntem<br />

Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO, Vertragsabschluss<br />

zwischen 1.6.04 und 28.2.05 für Ausbildungsjahr 04/05,<br />

auswärtige Unterbringung, da tägliche Wegezeit mehr als 2 ½<br />

Std., 25. Lebensjahr am 1.6.04 noch nicht vollendet. An-trag<br />

innerhalb 3 Monaten nach Vertragsabschluss bei der örtlichen<br />

Arbeitsagentur.<br />

zu 4.: wie zu 3. bei täglichem Pendeln.<br />

zu 5.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2005 in allen<br />

bayerischen AA-Bezirken mit Ausnahmeder AA-Bezirke<br />

Ingolstadt, Landshut, München, Regensburg, Weilheim oder<br />

Würz-burg mit betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung<br />

in anerkanntem Ausbildungsbe-ruf nach BBiG oder HWO,<br />

Vertragsabschluss zwischen 1.6.05 und 28.2.06 für<br />

Ausbildungsjahr 05/06, auswärtige Unterbringung, da tägliche<br />

Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 1.6.05 noch<br />

nicht vollendet. Antrag innerhalb 3 Monaten nach<br />

Vertragsabschluss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />

zu 6.: Auszubildende mit Wohnsitz am 1.6.2006 in allen<br />

bayerischen AA-Bezirken mit Ausnahme der AA-Bezirke<br />

Landshut, München, Regensburg, oder Würzburg mit<br />

betrieblicher oder außerbetrieblicher Ausbildung in<br />

anerkanntem Ausbildungsberuf nach BBiG oder HWO,<br />

Vertragsabschluss zwischen 1.6.06 und 28.2.07 für<br />

Ausbildungsjahr 06/07, auswärtige Unterbringung, da tägliche<br />

Wegezeit mehr als 2 ½ Std., 25. Lebensjahr am 1.6.06 noch<br />

nicht vollendet. Antrag innerhalb 3 Monaten nach<br />

Ausbildungsbeginn beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.<br />

zu 1.: 200 € je Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen an mindestens 15 zu 1.: 2.500 € für die gesamte Ausbildung, für das<br />

Kalendertagen vorgelegen haben.<br />

Ausbildungsjahr 2005/06 für 24 Monate der Ausbildung, für das<br />

Ausbildungsjahr 2006/07 für die Dauer der Ausbildung bis<br />

31.12.<strong>2007</strong>.<br />

zu 2.: Höchstens 200 € je Kalendermonat, 100 € Eigenanteil, kein Zuschuss für zu 2.: Der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus öffentlichen<br />

den Monat August.<br />

Mitteln finanziert und muss nicht gesondert beantragt werden.<br />

zu 3.: 150 € je Kalendermonat, an dem die Voraussetzungen an mindestens 15 zu 3.: Der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus öffentlichen<br />

Kalendertagen vorgelegen haben.<br />

Mitteln finanziert und muss nicht gesondert beantragt werden<br />

zu 4.: Höchstens 150 € im 1. Ausbildungsjahr, 100 € im 2. Ausbildungsjahr und 50<br />

€ im 3. sowie 4. Ausbildungsjahr bei 100 € Eigenanteil, kein Zuschuss für den<br />

Monat August.<br />

1.: Richtlinie zum Ausbildungsförderungsprogramm für<br />

Praxisklassenabsolventen vom 9.8.2002 i.d.F. 12.6.2006<br />

2.: Berufsqualifizierung in Wirtschaftskooperation (ESFgefördert)<br />

an einjährigen Berufsfachschulen<br />

3.: kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (ESF-gefördert) an<br />

Berufsschulen (Kooperation im fachpraktischen Unterricht mit<br />

freien Bildungsträgern und/oder Betrieben)<br />

zu 1.: Ausbildungsbetriebe, die einen Ausbildungsplatz mit<br />

Jugendlichen aus einer Praxisklas-se einer bayerischen<br />

Hauptschule unmittelbar nach Schulende oder einer<br />

anschließen-den bis zu einjährigen berufsvorbereitenden<br />

Maßnahme jeweils mit Ausbildungsvertrag nach dem 31.5.<br />

besetzen, Ausbildung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG<br />

oder HwO, Eignungsfeststellung durch Berufsberatung der AA.<br />

Antragstellung spätestens 3 Monate nach Ausbildungsbeginn,<br />

spätestens am 31.3.<strong>2007</strong> beim Zentrum Bayern Familie und<br />

Soziales.<br />

zu 2.: Qualifizierungsmaßnahme für berufsschulpflichtige<br />

Jugendliche ohne Ausbildungsstelle, die über einen<br />

Hauptschulabschluss verfügen und ausbildungsfähig und<br />

ausbildungswil-lig sind; der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird<br />

aus öffentlichen Mitteln finanziert und muss nicht gesondert<br />

beantragt werden.<br />

zu 3.: Maßnahme für noch nicht ausbildungs- oder berufsreife<br />

Jugendliche, bei der die Berufs-schule im fachpraktischen<br />

Unterricht mit freien Bildungsträgern und/oder Betrieben kooperiert;<br />

der schulische <strong>Teil</strong> der Maßnahme wird aus<br />

öffentlichen Mitteln finanziert und muss nicht gesondert<br />

beantragt werden.

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