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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Da betriebliche Praxis aber für die Berufsausbildung Benachteiligter unverzichtbar ist, sind<br />

Wege zu finden, um mit der Wirtschaft bei der Ausbildung Benachteiligter besser als bisher<br />

zu kooperieren. Hierzu sollten folgende Empfehlungen stärker als bisher Beachtung finden:<br />

� Die unentgeltliche Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Benachteiligte stellt<br />

den unverzichtbaren Beitrag der Wirtschaft zur Ausbildung Benachteiligter dar.<br />

Die Besetzung solcher Plätze kann aber nicht dem Zufall überlassen werden,<br />

sondern erfordert dauerhafte Kooperationsstrukturen, die einer ausreichenden<br />

Finanzierung bedürfen.<br />

� Benachteiligte benötigen meist ein intensives individuelles Coaching, um Defizite<br />

auszugleichen. Dieses kann nicht aus dem unternehmerischen Prozess heraus<br />

durch Personen bereit gestellt werden, die vor allem über eine fachlich orientierte<br />

Ausbildereignung verfügen. Hierzu bedarf es einer sozialpädagogischen<br />

Begleitung mit einem hinreichenden Betreuungsschlüssel. Diese muss in allen<br />

berufsvorbereitenden und außerbetrieblichen Maßnahmen sichergestellt und<br />

finanziert werden und muss auch für den Betrieb als Dienstleistung abrufbar sein.<br />

� Angesichts der immer größeren Schwierigkeit, Ausbildungsplätze für schwächere<br />

Schulabgänger zu finden, werden Ausbildungsberufe nach einem gestuften<br />

Modell zu schaffen sein. Dies kann leistungsschwachen Bewerbern statt<br />

Warteschleifen eine echte Chance auf Erfolg im dualen System verschaffen.<br />

Dabei sollte dann auch die Möglichkeit bestehen, auf dem ersten<br />

Bildungsabschluss aufzubauen.<br />

Ausbildungsordnungen, in denen Vertiefung und Spezialisierung vorrangig nach<br />

erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Grundausbildung vorgesehen sind und die<br />

mehrere Wahlbausteine enthalten, sind auch besonders für diese Zielgruppe geeignet.<br />

Daher sehen die Länder im Vorschlag des DIHK „Dual mit Wahl“ vom Januar <strong>2007</strong> einen<br />

konstruktiven Ansatz.<br />

Ausbildungsvermittlung aus einer Hand<br />

Sowohl für die Ausbildungsnachfragenden als auch für die Ausbildungsanbieter ist es<br />

zweckmäßig, wenn die Vermittlung Ausbildungssuchender in Erstausbildung schnell und<br />

passgenau erfolgt. Die am 1.8.2006 in Kraft getretene Neuregelung des § 16 Abs. 1b des<br />

SGB II sieht nunmehr vor, dass gegen Erstattung der Aufwendungen die Bundesagentur für<br />

Arbeit die Aufgaben der Berufsberatung und der Ausbildungsvermittlung auch für den<br />

Rechtskreis des SGB II übernimmt.

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