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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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in allen Punkten. Sie werden ohne Bestätigung der zuständigen Stellen in<br />

berufsvorbereitenden Maßnahmen angewendet.<br />

3.5.6 Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und 42m HwO<br />

für behinderte Menschen<br />

Der Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Sitzung am<br />

20. Juni 2006 Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß<br />

§ 66 BBiG/§ 42m HwO beschlossen.<br />

Ziel ist es, Benachteiligungen von behinderten Menschen im Sinne des Artikels 3<br />

Grundgesetz in Ausbildung, Umschulung und Prüfung zu verhindern.<br />

Ausgehend von dem vorrangigen Ziel, Jugendliche mit Behinderungen zu einem<br />

berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen,<br />

beziehen sich die neuen Rahmenrichtlinien auf Ausbildungsregelungen der zuständigen<br />

Stellen für jene Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung trotz<br />

geeigneter Maßnahmen und Hilfen eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf<br />

nicht möglich ist.<br />

Derzeit gibt es bei den verschiedenen zuständigen Stellen insgesamt etwa 1.000<br />

Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.<br />

Mit den Rahmenrichtlinien soll eine Überprüfung, Abstimmung und bundesweite<br />

Vereinheitlichung von Ausbildungsregelungen in demselben Berufsbereich initiiert werden,<br />

um in der Praxis erprobte Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen zu<br />

vereinheitlichen und zu vereinfachen sowie in Zahl und Übersichtlichkeit deutlich zu<br />

konzentrieren.<br />

Die Rahmenrichtlinien enthalten u. a. Angaben zum Personenkreis, die<br />

Mindestanforderungen einer Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG bzw. 42m HwO<br />

(insbesondere zur Bezeichnung des Ausbildungsberufs, zur Ausbildungsdauer, zum<br />

Ausbildungsberufsbild, zum Ausbildungsrahmenplan und zu Prüfungen) sowie Ausführungen<br />

zur Eintragung der Ausbildungsverträge für behinderte Menschen in das Verzeichnis der<br />

Berufsausbildungsverhältnisse.<br />

Der Verabschiedung der Rahmenrichtlinien sollen Umsetzungsschritte folgen, um auf der<br />

Grundlage der neuen Rahmenrichtlinien die Qualität der Ausbildung für den betroffenen<br />

Personenkreis zu verbessern.

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