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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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Programme der Länder zur finanziellen Förderung der Berufsausbildung - Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2005/2006<br />

Land Zusätzliche Ausbildungsplätze Ausbildung nach Konkurs Ausbildung im Verbund Mobilitätshilfe sonstige Förderprogramme Ergänzungs-/Sonderprogramme 2006 in den neuen Ländern, Aufstockung<br />

Ausbildungsplatzprogramm Ost 2006<br />

Kriterien, Antragsberechtigte Gefördert werden niedersächsische kleine und mittlere<br />

Unternehmen (KMU) entsprechend der Definition zu<br />

KMU der Europäischen Union, die zusätzliche<br />

betriebliche Ausbildungsplätze in den Berufen der<br />

Informationstechnologie, in Berufen mit einem hohen IT-<br />

Anteil, im Tourismus- und im Kulturbereich bereitstellen.<br />

Der Durchführungsort muss im niedersächsischen Ziel 2<br />

Gebiet liegen.<br />

Gefördert werden niedersächsische kleine<br />

und mittlere Unternehmen (KMU)<br />

entsprechend der Definition zu KMU der<br />

Europäischen Union, die Auszubildende aus<br />

Konkursbetrieben einstellen, um diesem<br />

Personenkreis die Fortführung und den<br />

Abschluss der begonnenen Ausbildung in<br />

anerkannten Ausbildungsberufen zu<br />

ermöglichen. Gefördert werden nur<br />

Ausbildungsverhältnisse von mindestens<br />

sechs Monaten Dauer.<br />

zu 1.: Gefördert werden Betriebe, die im Rahmen der Verbundausbildung<br />

zusätzliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen schaffen.<br />

zu 2.: Gefördert werden Ausbildungsverbünde, die in Partnerschaft mit Betrieben<br />

Ausbildung im Verbund in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen oder<br />

organisieren.<br />

Höhe der Förderung Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im zu 1.: Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung zur<br />

der Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Projektförderung i.H.v. einmalig 2.000 € für jedes zusätzliche<br />

Sozialfonds und des Landes gewährt. Sie beträgt 50 v.H. Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Ausbildungsverhältnis gewährt. Für ein weitergeführtes<br />

der Bruttovergütung des/der Auszubildenden maximal bis Sozialfonds beträgt 40 v.H. der<br />

Berufsausbildungsverhältnis beträgt sie bei einer Restausbildungszeit von unter<br />

zur tariflichen Höhe einschließlich der Arbeitgeberanteile Bruttovergütung des/der Auszubildenden 12 Monaten 500 €, zwischen 12 und 24 Monaten 1.200 € und von mehr als 24<br />

an der Gesamtsozialversicherung.<br />

maximal bis zur tariflichen Höhe einschließlich Monaten 2.000 €. Die Höchstförderung beträgt 20.000 € je Ausbildungsverbund.<br />

der Arbeitgeberanteile an der<br />

Gesamtsozialversicherung.<br />

zu 2.: Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung i.H.v. 45 v.H. im Rahmen der<br />

Projektförderung gewährt. Gefördert werden die persönlichen und sächlichen<br />

Ausgaben des Ausbildungsverbundes, die bei der Organisation und Durchführung<br />

von Verbundausbildung entstehen. Die Höchstförderung beträgt 500.000 € je<br />

Ausbildungsverbund.<br />

Anzahl der zu fördernden Ausbildungsplätze 2006/<strong>2007</strong> (Planzahl) 40 150 zu 1.: 200<br />

zu 2.: k.A.<br />

Anzahl der geförderten Ausbildungsplätze 2005/2006 33 173 zu 1.: 230<br />

zu 2.: 82<br />

Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr 2006 119.000 € (Landesmittel) und 284.000 € (ESF-Mittel) 500.000 € (ESF-Mittel). Landesmittel werden zu 1.: 700.000 € (Landesmittel)<br />

nicht eingesetzt.<br />

zu 2.: 500.000 € (ESF-Mittel). Landesmittel werden nicht eingesetzt.<br />

Veranschlagtes Mittelvolumen für Haushaltsjahr <strong>2007</strong> 300.000 € (ESF-Mittel). Landesmittel werden zu 1.: 300.000 € (Landesmittel)<br />

nicht eingesetzt.<br />

zu 2.: 300.000 € (ESF-Mittel). Landesmittel werden nicht eingesetzt.<br />

Laufzeit der Programme bis 31.03.2006 (es sind nur Ausbildungsplätze<br />

bis 28.02.<strong>2007</strong> (es sind nur Ausbildungsplätze zu 1.: Ausbildungsdurchgänge 2004, 2005 und 2006<br />

förderfähig, deren Ausbildungszeitraum vor dem förderfähig, deren Ausbildungszeitraum vor zu 2.: bis 31.12.<strong>2007</strong><br />

31.07.2008 endet).<br />

dem 31.08.<strong>2007</strong> endet).<br />

Förderung zusätzlicher Ausbildungsplatzakquisiteure bei den<br />

Kammern. Grundlage ist ein schlüssiges Konzept zur<br />

Verstetigung und Intensivierung bisheriger Aktionen zur<br />

Werbung zusätzlicher Ausbildungsplätze. Zentrales Element ist<br />

die aktive und direkte Ansprache der Betriebe im jeweiligen<br />

Kammerbezirk sowie die Zusammenarbeit mit den Verbänden<br />

der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Agenturen für Arbeit<br />

und den Kommunen.<br />

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen der<br />

Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds<br />

und des Landes gewährt. Die Förderung beträgt im Regelfall<br />

bis zu 70.000 € je Kammer und Jahr, davon maximal 50.000 €<br />

für Personalkosten und maximal 20.000 € für Sachkosten.<br />

Insgesamt darf die Förderung nicht mehr als 70 v.H. der<br />

zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.<br />

k.A.<br />

k.A.<br />

268.500 € (Landesmittel) und 569.000 € (ESF-Mittel).<br />

300.000 € (Landesmittel) und 600.000 € (ESF-Mittel).<br />

31.12.<strong>2007</strong> (anschließend Fortführung in der neuen EU-<br />

Förderperiode geplant).

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