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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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123<br />

Dagegen weicht der Beruf Verkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (96,7 %) mit seinem<br />

Anteil von 8,7 % Wiederholern schon eher ab.<br />

Mit Blick auf andere Ausbildungsbereiche fällt hinsichtlich des Ausbildungsprüfungserfolgs in<br />

zahlenmäßig stark besetzten Ausbildungsberufen auf: Im Bereich der Freien Berufe war die<br />

Marke 90 % bei der Abschlussquote für Ausgebildete der Berufe Arzthelfer/Arzthelferin<br />

(98,6 %) oder Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte (96,4 %) keine Hürde;<br />

zahnmedizinische Fachangestellte lagen mit 87,0 % knapp darunter. Die Prüfungshürde<br />

bereits unmittelbar zu nehmen, gehört bei Fachangestellten der Richtungen Verwaltung,<br />

Arbeitsförderung oder Sozialversicherung zur Regel (Erfolgsquoten: 98 % und höher).<br />

Ebenfalls hohe Prüfungserfolgsquoten (um 95 %) wurden auch bei der Abschlussprüfungen<br />

Landwirt/in sowie Gärtner/in realisiert, deren Anteile von Wiederholern ansonsten deutlich<br />

abweichen (8,1 % bzw. 20,6 %).<br />

Im Jahr 2005 wurden knapp 22.000 oder 5,5 % der Auszubildenden aufgrund guter<br />

Leistungen vorzeitig zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit zugelassen (§ 45<br />

Abs.1 BBiG). 146<br />

Zusätzlich unterzogen sich im Jahr 2005 auch 49.600 Personen der Abschlussprüfung nach<br />

Umschulungsmaßnahmen (§ 58 BBiG) 147 , die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert<br />

werden können. Erwachsenen soll auf diese Weise der Übergang in eine andere geeignete<br />

berufliche Tätigkeit ermöglicht werden. Nahezu ausnahmslos erfolgte die Umschulung in<br />

anerkannten Ausbildungsberufen. Insgesamt markiert dies einen starken Abfall (-20,1 %) zur<br />

Vorjahreszahl von 62.076 Prüflingen. Frauen stellten rund zwei Fünftel der Prüflinge<br />

(39,7 %). Die Prüfung bestanden insgesamt knapp 41.100 Umschüler, was eine<br />

Prüfungserfolgsquote von 82,9 % ausmacht. Frauen (85,5 %) waren hierbei etwas<br />

erfolgreicher als die männlichen Umschüler (81,1 %).<br />

Externenprüfung<br />

Neben der Abschlussprüfung nach Durchlaufen einer regulären Berufsausbildung, eröffnet<br />

das Berufsbildungsgesetz außerdem weitere Wege zu einem Berufsabschluss<br />

(Externenprüfung). Die Neufassung 148 verbessert die bisherigen Zulassungsregelungen 149<br />

zur Abschlussprüfung für so genannte „Externe“ und verknüpft das bestehende schulische<br />

146<br />

Berechnung ohne Einbeziehung des Handwerks, das dieses Merkmal nicht gesondert meldet. Siehe ferner<br />

die Vorgaben des früheren Berufsbildungsgesetzes (1969) gemäß § 40 Abs. 1 bzw. § 37 Abs. 2 HwO.<br />

147<br />

Anders als die übrigen Ausbildungsbereiche meldet das Handwerk die Zahlen für Umschulungen nicht<br />

getrennt; sie sind dort in den Abschlussprüfungen enthalten.<br />

148<br />

Vgl. BBiG vom 23. März 2005 (BGBl. I Seite 931).<br />

149 BBiG vom 14. August 1969 (BGBl. I Seite 1112) § 40 Abs. 2 und 3 bzw. HwO § 37 Abs. 2 und 3.

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