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Berufsbildungsbericht 2007 (Teil I) - BiBB

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157<br />

� Beibehaltung des Status quo wegen bestehender Absprachen mit den Kammern oder<br />

vorhandener Modelle der Kooperation (z. B. Berlin, Brandenburg, Bremen und<br />

Hamburg).<br />

Von der Möglichkeit, Rechtsverordnungen zu erlassen, ist bisher nur vereinzelt Gebrauch<br />

gemacht worden. Die Gründe für diese Zurückhaltung sind unterschiedlich. Von Länderseite<br />

wird auf sehr schwierige und auch langwierige Gespräche mit den Kammern im Vorfeld der<br />

Beratungen in den jeweiligen Landesausschüssen für Berufsbildung verwiesen. Sofern<br />

(neue) freiwillige mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit Kammern erreicht wurden,<br />

legen diese nicht immer Erfolg versprechende Rahmenbedingungen fest, so z. B. bei der<br />

Ausgestaltung der notwendigen Praxisanteile, der Vermittlung von Praxis- bzw.<br />

Ausbildungsplätzen oder auch bei Notenschwellen.<br />

Auch die im BBiG verankerten Befristungen für die Wirksamkeit von Rechtsverordnungen<br />

werden von Länderseite als problematisch angesehen. Angesichts der schwierigen und<br />

langwierigen Gespräche müssten die bestehenden Befristungen aus ihrer Sicht verlängert<br />

werden. Ob es in den Ländern, die vorhandene Modelle weiter ausbauen wollen, gelingt, den<br />

Ausbildungsmarkt nennenswert zu entlasten, muss ebenso abgewartet werden wie die<br />

Wirkung der bisher erlassenen Rechtsverordnungen und Absprachen.<br />

Nach den Ländereinschätzungen scheinen die curricularen Anpassungen von bisher<br />

schulischen Ausbildungsgängen an duale Ausbildungsberufe keine Schwierigkeiten zu<br />

machen. Vorhandene Spielräume in den bestehenden Regelungen in Verbindung mit dem<br />

Engagement von Berufsschullehrern und -lehrerinnen und den Schulleitungen sowie<br />

Fortbildungsangebote würden den Erfolg notwendiger Umstrukturierungen sicherstellen.<br />

Dies bedeutet neue Herausforderungen für die berufsbildenden Schulen, ist aber zugleich<br />

eine Aufwertung der Schulen im gesamten Bildungssystem.<br />

In vielen Fällen können die Länder auf Modelle zurückgreifen, die unter Beteiligung der<br />

Kammern bereits seit vielen Jahren laufen und als bewährt gelten. Zwar fehlen in der Regel<br />

Verbleibsuntersuchungen für die Absolventen solcher schulischen Ausbildungsgänge nach<br />

BBiG/HwO, von außergewöhnlichen Schwierigkeiten an der zweiten Schwelle (Ausbildung –<br />

Beruf) ist aber nichts bekannt.<br />

Allerdings werden von den Befragten die notwendigen personellen und sachlichen<br />

Ressourcen für nicht ausreichend gehalten, um einen großen Aufwuchs an Beschulung und<br />

damit quantitativ nennenswerte Entlastungen des Ausbildungsmarktes zu erreichen;<br />

Restriktionen durch Einsparungen in den Haushalten seien hierfür verantwortlich.<br />

2.5.5 Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens

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