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Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Baden-Württemberg

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Herausgeber<br />

Sozialm<strong>in</strong>isterium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Schell<strong>in</strong>gstr. 15, 70174 Stuttgart<br />

Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart<br />

Stabsstelle <strong>Bürgerschaftliches</strong> <strong>Engagement</strong><br />

Stuttgart, April 2004<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit<br />

herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von anderen Kandidaten oder<br />

Helfern während e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.<br />

Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere die Verteilung auf<br />

Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken<br />

<strong>und</strong> Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt<br />

ist auch die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen<br />

Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift so nicht<br />

verwendet werden, dass dies als Parte<strong>in</strong>ahme des Herausgebers zugunsten e<strong>in</strong>zelner<br />

politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig<br />

vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Weg <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher<br />

Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist es jedoch<br />

den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu<br />

verwenden.

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