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Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Baden-Württemberg

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<strong>Baden</strong>-württembergische Wege der <strong>Engagement</strong>förderung – Wichtige Akteure<br />

A) Schwerpunkte der Förderung<br />

Das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium betont, dass den möglichen Entwürfen für e<strong>in</strong>e materielle<br />

Förderung durch die schwierige F<strong>in</strong>anzlage der öffentlichen Haushalte Grenzen<br />

auferlegt s<strong>in</strong>d.<br />

Von Seiten des M<strong>in</strong>isteriums wurde das Stiftungsförderungsgesetz maßgeblich<br />

unterstützt, das e<strong>in</strong>e weitere steuerliche Förderung von Stiftungen sowie e<strong>in</strong>e erhöhte<br />

Rücklagenbildung bis zu e<strong>in</strong>em Drittel der Vermögenserträge vorsieht. D.h.,<br />

auf Seiten der Stifter/<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Spender/<strong>in</strong>nen werden erhöhte Möglichkeiten geschaffen,<br />

Zuwendungen steuerlich abzugsfähig zu machen. Der Gedanke der Stiftungsförderung<br />

wird im Hause nachdrücklich unterstützt, um damit auch neue<br />

Stiftungen anzuregen.<br />

Auch die Rücklagenbildung von Vere<strong>in</strong>en konnte verbessert werden. Nun können<br />

pro Jahr zehn Prozent der E<strong>in</strong>nahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen <strong>und</strong><br />

Spenden zurückgelegt werden. Solche Regelungen ermöglichen es Vere<strong>in</strong>en, diese<br />

Rücklagen bei erhöhtem Bedarf e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> hat das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium e<strong>in</strong>e Gesetzes<strong>in</strong>itiative zur Änderung des §<br />

58 Nr. 1 der Abgabenordnung erarbeitet, welche bereits den B<strong>und</strong>esrat passiert<br />

hat. Erreicht werden soll, dass für die Geme<strong>in</strong>nützigkeit der Fördervere<strong>in</strong>e von<br />

Betrieben gewerblicher Art die Steuerbegünstigung (Geme<strong>in</strong>nützigkeit) der geförderten<br />

E<strong>in</strong>richtung nicht mehr Voraussetzung ist. Diese Neuregelung wirkt sich<br />

beispielsweise auf die Kunstförderung positiv aus.<br />

Das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium hat sich auf B<strong>und</strong>esebene dafür e<strong>in</strong>gesetzt, dass Freiwilligenzentren<br />

als unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt werden<br />

können. Dies wird auch seitens anderer M<strong>in</strong>isterien wie etwa dem Sozial- <strong>und</strong><br />

Kultusm<strong>in</strong>isterium begrüßt. E<strong>in</strong> Entwurf e<strong>in</strong>es diesbezüglichen BMF-Schreibens<br />

liegt bereits vor. Das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium prüft, ob die Regelungen dieses Schreibens<br />

die Belange der Freiwilligenzentren/Nachbarschaftshilfen <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> ausreichend berücksichtigen.<br />

Was die <strong>Ehrenamt</strong>spauschale <strong>in</strong> Höhe von 360 EUR betrifft, müssen nach Auffassung<br />

des M<strong>in</strong>isteriums Regelungen gef<strong>und</strong>en werden, die e<strong>in</strong>e Zuwendungsfähigkeit<br />

def<strong>in</strong>ieren; hier ist e<strong>in</strong> ausformulierter Gesetzesvorschlag erst noch zu erarbeiten.<br />

Dieser dürfte jedoch nicht kostenneutral se<strong>in</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e weitreichende Initiative des M<strong>in</strong>isteriums zur Verbesserung der Vere<strong>in</strong>sbesteuerung<br />

aus dem Jahr 1999 liegt derzeit „auf Eis“, da ke<strong>in</strong>e politischen Mehrheiten<br />

zu f<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d. Weitergehende Reformen, wie beispielsweise umfassende<br />

Vere<strong>in</strong>fachungen/Erleichterungen bei der steuerlichen Vere<strong>in</strong>sförderung werden<br />

derzeit von Seiten des F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums wegen möglicher Steuerausfälle nicht<br />

als realistisch angesehen. Was mögliche Reformen betrifft, ist das F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<br />

u. a. mit dem <strong>Ehrenamt</strong>sbüro des Kultusm<strong>in</strong>isteriums <strong>und</strong> weiteren M<strong>in</strong>isterien<br />

im Gespräch <strong>und</strong> bearbeitet Anfragen zu den Chancen für angestrebte rechtliche<br />

Novellierungen, die der Förderung des freiwilligen <strong>Engagement</strong>s dienlich se<strong>in</strong><br />

können. Der Versuch e<strong>in</strong>er kostenneutralen Vere<strong>in</strong>sförderung ist gegenwärtig aktuell,<br />

so wie sie beispielsweise im Bereich der erhöhten Rücklagenbildung für geme<strong>in</strong>nützige<br />

Vere<strong>in</strong>e bereits erreicht werden konnte.<br />

Im F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium wird perspektivisch auch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>heitlichung des Umsatzsteuerrechts<br />

auf EG-Ebene angestrebt, beispielsweise bei der Sportförderung.<br />

Hier taucht am Horizont die Vision e<strong>in</strong>es Europäischen Steuer- <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>nützigkeitsrechts<br />

auf - was allerd<strong>in</strong>gs noch viele Zwischenschritte, u. a. e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong><br />

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