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Gesundheit läßt sich nicht lehren - Arbeitskreis ...

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den, aber ihr eigenes. So löst <strong>sich</strong> dieser Widerspruch auf. Aus konstruktivistischer<br />

Sicht bleibt allerdings nach wie vor fragwürdig, wie die<br />

eigene Heilbehandlung ausgeschlossen werden kann, ist es doch immer<br />

der Organismus und <strong>nicht</strong> die Intervention von außen, die heilt. Diese<br />

Aussage behält ihren Sinn nur im Bezug zur Diskussion über die Abgrenzung<br />

von Bildung und Therapie (vgl. Kap. II.2.4): Zugrunde liegt<br />

im sozialen System Bildung die Differenz wissend/<strong>nicht</strong>wissend, <strong>nicht</strong><br />

die Differenz gesund/krank.<br />

Bestärkt <strong>sich</strong> diese Aussage in den Texten, die <strong>sich</strong> explizit auf den<br />

Rahmenplan beziehen? Anders/Birk (1987) berichten von einer Fortbildung<br />

zu Inhalten und Umsetzung des Rahmenplans, von der Ein<strong>sich</strong>t,<br />

daß dieser letztlich nur durch die KursleiterInnen umzusetzen ist.<br />

Sie thematisieren, daß die eigene <strong>Gesundheit</strong>sauffassung bewußt und<br />

unbewußt in das Kursgeschehen einfließt. Der Widerspruch zwischen<br />

Selbstverantwortung der Teilnehmenden und Verantwortung der KursleiterInnen<br />

wird auch in ihrem Text <strong>sich</strong>tbar, denn einerseits – heißt es<br />

dort sinngemäß – erscheint es den KursleiterInnen <strong>nicht</strong> leicht, Laien<br />

Entscheidungen zwischen verschiedenen Wegen zu überlassen, andererseits<br />

haben KursleiterInnen weitergehende Ansprüche an die Vermittlung<br />

gesellschaftlicher Einflußfaktoren, die bei Teilnehmenden<br />

wenig Interesse finden.<br />

Der Anspruch an Ermutigung zu gesellschaftlicher Mitgestaltung wird<br />

hier unversehens zu einer neuen Norm, die <strong>sich</strong> mit dem Recht auf<br />

Selbstverantwortung <strong>nicht</strong> verträgt, denn Teilnehmende sollen motiviert<br />

werden, <strong>sich</strong> mit Themen zu beschäftigen, die <strong>nicht</strong> in ihrem Interesse<br />

liegen. Dies gipfelt in der Frage, ob KursleiterInnen berechtigt sind,<br />

Teilnehmende vom Kurs auszuschließen, wenn sie nach Meinung der<br />

KursleiterInnen <strong>nicht</strong> der Anforderung entsprechen, gesund zu sein.<br />

Unversehens ist es hier doch die der Bildung ferne Differenz gesund/<br />

krank, die zur entscheidenden Differenz erhoben wird, ohne daß sie jemals<br />

im Bildungskontext realisierbar wäre. In der Erklärung dieser Aussage<br />

muß allerdings bedacht werden, daß der Diskussionsprozeß zu diesem<br />

Zeitpunkt gerade erst begonnen hatte. Es war bereits ein bildungsnäheres<br />

Verständnis, die andere Seite der Differenz gesund/krank zu<br />

betonen, also Gesunde unterrichten zu wollen und <strong>nicht</strong> Kranke heilen<br />

zu wollen, erst der zweite Schritt konnte die Unangemessenheit des Differenzschemas<br />

deutlich machen. Der erste Schritt hat ermöglicht, andere<br />

KursleiterInnen als ÄrztInnen zu gewinnen, aber er konnte <strong>sich</strong> von<br />

ärztlichen Diagnosen <strong>nicht</strong> unabhängig machen.<br />

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