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Gesundheit läßt sich nicht lehren - Arbeitskreis ...

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In ihrem Referat über die Auswirkungen des Rahmenplans berichtet<br />

Venth (1990a, S.51ff.), daß eine VHS-Kollegin in der Diskussion über<br />

den Rahmenplan die Frage gestellt hat, ob es <strong>nicht</strong> das Wesen der Erwachsenenbildung<br />

sei, daß Menschen zu eigenen Definitionen gelangen<br />

können, und ob <strong>nicht</strong> gerade dies gesundheitsförderlich ist. Venth<br />

geht in diesem Beitrag auf die Aufgabe von KursleiterInnen <strong>nicht</strong> ein.<br />

Ihr Hinweis darauf, daß in dem Selbstdefinitionsrecht politisierendes<br />

Potential liegt, weil Fremdbestimmung von verschiedenen Berufsgruppen<br />

im <strong>Gesundheit</strong>swesen nachhaltig verteidigt wird, verweist auf die<br />

Bedeutung der Differenz Selbstbestimmung/Fremdbestimmung für<br />

den Rahmenplan. Nach Venths Auffassung arbeiten und lernen in der<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbildung Menschen, die mit Autoritäten furchtloser umgehen<br />

und der Umstandslosigkeit bei der Lebensbewältigung mißtrauen.<br />

Mit ihrer Aussage, daß <strong>Gesundheit</strong>sbildung einen Schutzraum für subjektive<br />

Aneignungsprozesse und soziale Verständigung bietet, nimmt<br />

sie eine Auffassung vorweg, die <strong>sich</strong> in dem Konzept „Sich annehmen<br />

– abnehmen“ später deutlicher wiederfinden wird. Subjektive Erfahrungen<br />

und Wahrnehmungen sind <strong>nicht</strong> mehr nur exemplarisch für<br />

den heimlich vorskizzierten Lernerfolg über gesellschaftliche Prozesse,<br />

sondern das Ergebnis des Lernprozesses bleibt offen, weil Raum für<br />

Entwicklung gelassen wird und TeilnehmerInnen ihre Lernschritte<br />

selbst wählen. Es geht um eine professionelle Haltung des Ermöglichens,<br />

<strong>nicht</strong> des Gestaltens. Zwischen Venths Interpretation des Rahmenplans<br />

und der von Anders/Birk (1987) liegt in diesem Punkt eine<br />

qualitative Entwicklung in Richtung „Erweiterung von Möglichkeiten“,<br />

weil <strong>nicht</strong> nur der oder die Teilnehmende der KursleiterIn gegenübersteht,<br />

sondern subjektive Aneignung der Gruppe unterschiedlicher<br />

Subjekte (mit unterschiedlichen sozialen Lebensbedingungen) einem<br />

anderen Subjekt (dem/der KursleiterIn), und weil die Richtung der<br />

Entwicklung <strong>nicht</strong> normativ vorgegeben wird. Die im Konzept des<br />

Empowerment genutzte Differenz zwischen einzelnem und Gruppe als<br />

für Lernen von psychischen Systemen im sozialen System entscheidende<br />

Differenz ist im Rahmenplan und seiner Interpretation bei Venth<br />

angesprochen.<br />

Das Selbstverständnispapier „<strong>Gesundheit</strong>sbildung an Volkshochschulen“<br />

(DIE u.a., 1994a) versteht <strong>sich</strong> als eine Kurzfassung der Konzepte<br />

des Rahmenplans, geeignet für die Darstellung insbesondere gegenüber<br />

KooperationspartnerInnen. <strong>Gesundheit</strong>sbildung wird hier verstanden<br />

als ein Forum für gesundheitsbezogene Interessen von Bürge-<br />

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