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Gesundheit läßt sich nicht lehren - Arbeitskreis ...

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2. Qualität und Qualitäts<strong>sich</strong>erung<br />

<strong>Gesundheit</strong>sbildung ist durch zwei unterschiedliche Richtungen, die<br />

teilweise <strong>sich</strong> widersprechende Lösungen forderten, in eine Qualitätsdiskussion<br />

geführt worden: 23<br />

Die AkteurInnen der <strong>Gesundheit</strong>sförderung hatten <strong>sich</strong> gerade auch<br />

im Zusammenhang mit der Diskussion um den §20 SGB V um eine<br />

Qualitäts<strong>sich</strong>erung unter präventiven Ge<strong>sich</strong>tspunkten bemüht. An die<br />

<strong>Gesundheit</strong>sförderung wurden allerdings strengere Maßstäbe hin<strong>sich</strong>tlich<br />

medizinischer Wirksamkeitsnachweise angelegt als an die kurativen<br />

Leistungen. Neben dem Wirksamkeitsnachweis von verschiedenen<br />

Übeverfahren – der Maßnahmen ausgeschlossen hat, die <strong>nicht</strong> ausreichend<br />

wissenschaftlich untersucht waren – wurden KursleiterInnen<br />

und ihre fachlichen Qualifikationen zum Hauptansatzpunkt. Entscheidend<br />

war <strong>nicht</strong>, wie gut sie vermittelt hatten, sondern welche formalen<br />

Qualifikationen sie nachweisen konnten: in der Regel ein fachwissenschaftlicher<br />

Hochschulabschluß, z.B. als Diplom-Ökotrophologin<br />

oder als Sportwissenschaftler, eine medizinische Fachausbildung z.B.<br />

als Krankengymnastin oder eine von einem Berufsverband anerkannte<br />

Ausbildung, z.B. eine vom BDY anerkannte Yogaausbildung. Diese<br />

formalen Voraussetzungen waren aus Sicht der Erwachsenenbildung<br />

<strong>nicht</strong> unbedingt überflüssig, auch wenn dort eine Förderung durch<br />

Berufsverbände vermieden wurde, aber auch <strong>nicht</strong> ausreichend und<br />

<strong>nicht</strong> immer ausschlaggebend. Eine medizinisch-technische Assistentin<br />

mit eigener Yogapraxis und mit reflektierten langjährigen Erfahrungen<br />

in der Erwachsenenbildung kann aus Sicht der Erwachsenenbildung<br />

u.U. besser Yoga unterrichten als ein vom BDY qualifizierter Sportwissenschaftler,<br />

der bisher keinerlei Bezug zur Volkshochschule und ihren<br />

Teilnehmenden hatte.<br />

Einer anderen Richtung waren die Qualitätsbemühungen der Weiterbildungseinrichtungen<br />

zentral, die <strong>sich</strong> – ursprünglich mit dem Ziel der<br />

Zertifizierung, den Qualitätsnormen für Dienstleistungsunternehmungen<br />

(ISO 9000 ff), beschäftigt haben. Diese legen den Schwerpunkt weniger<br />

auf den Nachweis spezifischer Qualifikationen und wissenschaftlicher<br />

Belege, sondern auf eine Qualitätspolitik der gesamten Einrichtung,<br />

die Definition eigener Qualitätsmaßstäbe im Vertrag mit den<br />

KundInnen und das Qualitätsmanagement 24 als kontinuierlichen Verbesserungsprozeß.<br />

Auch wenn nur noch eine Minderheit von Volkshochschulen<br />

am Ziel der Zertifizierung festhält, ist es zur Zeit insgesamt<br />

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