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GEJ - Band 2

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fort ein römisches Militärlager befindet; und es muß daher ein jeder Mensch,ohne Ausnahme, wes Standes und Landes er auch sei, eine verläßliche, vonrömischer Obrigkeit wohl signierte Reiseurkunde bei sich haben, so er denLagerort mit heiler Haut unbeanstandet passieren will. Ich ersuche euch daherum so mehr, da ihr zur Nachtzeit hierhergekommen seid, um eine solcheUrkunde, ohne die ich als Haupt- und Befehlshaber über diesen Ort, wie überdiese ganze Gegend, euch gefangennehmen müßte, morgen öffentlich stäupenund endlich euch geschlossen nach Jerusalem zurück verschicken würde! Habetalso die Güte und weiset mir eure erforderlichen Reisezeugnisse vor!“[<strong>GEJ</strong>.02_118,05] Sagt der Oberste der Pharisäer: „Herr, ich selbst bin als einOberster aus Jerusalem das lebendige Reisezeugnis für alle, und wir bedürfenkeines andern! Denn so gut du ein Herr bist, bin ich es auch und kann mitkaiserlichem Privilegium reisen bei Tag und bei Nacht in ganz Israel! Wir sindvon Gott gesalbt – und wehe dem, der seine Hände an uns legte!“[<strong>GEJ</strong>.02_118,06] Sagt der Hauptmann: „Das kaiserliche Privilegium gilt nur fürlagerfreie Orte; aber an Orten, da ein offenes Militärlager sich befindet, gilt daskaiserliche Privilegium nichts!“[<strong>GEJ</strong>.02_118,07] Sagt der Oberste: „Uns ist solch ein Gesetz noch nie bekanntgegebenworden, und somit konnten wir es auch nicht beachten; denn so dummsind wir nicht, daß wir uns bei einer Reise nicht mit allen Dingen versehenmöchten, die zu unserer Sicherheit notwendig sind. Wenn aber hier solchesvonnöten ist, da entsenden wir auch sogleich Boten nach Jerusalem, und morgenbis um diese Zeit kannst du die erforderlichen Reisedokumente in deinenHänden haben.“[<strong>GEJ</strong>.02_118,08] Sagt der Hauptmann: „Es hat dessen nicht vonnöten; denn essteht bei mir, eurer Aussage Glauben zu schenken oder nicht. Ich aber werdeeuch streng beobachten; sowie ich nur im geringsten etwas merke, das mirverdächtig wäre, da seid ihr aber auch augenblicklich meine Gefangenen! Fürjetzt und für solange ihr euch hier aufhalten werdet, bekommt ihr eine starkeWache, von der ihr dann auch gegen Bezahlung von hundert Silbergroschen biszur Grenze dieses Gebietes begleitet werdet; hättet ihr aber die erforderlicheReiseurkunde bei euch, so wäret ihr von aller Zahlung frei!“[<strong>GEJ</strong>.02_118,09] Sagt der Oberste: „Solches wird der Herbergsherr für unsentrichten, da wir auf einer Reise nie Geld mitnehmen dürfen; denn die Erde istGottes, und wir sind Dessen Knechte und haben von Gott aus das Recht, dieganze Erde unser zu nennen und überall zu ernten, wo wir auch nicht gesäethaben! Denn jeder Jude weiß es, daß alles, was er hat, nur ihm von uns ausgeliehene Sache ist, die wir allzeit von ihm zurücknehmen können. Aus diesemganz einfachen Grunde können wir auch in ganz Israel nirgendswohin alsFremde kommen, sondern nur als Herren und alleinige von Gott aus berechtigteEigentümer jedes Hauses, jedes Grundes und Bodens und jedes Geldes undsonstigen Schatzes; und wir können daher ganz gut dem Ebahl gebieten, daß erfür uns die hundert Groschen bezahle, denn er hat sie ja auf unserem Grund und— 260 —

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