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GEJ - Band 2

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[<strong>GEJ</strong>.02_162,03] Sage Ich: „Freund, laß das gut sein; mit der Geduld wirst dudennoch stets am weitesten kommen! Übrigens überlaß du das nur unseremFreunde Julius; der wird sie sicher schnell weiterbefördern, und sie werden sichdann solche Vorschubleistungen wohl merken und sich nach und nach viel seltenernach dem Orte Genezareth begeben!“[<strong>GEJ</strong>.02_162,04] Sagt der Hauptmann zu seinem Unterführer: „Gehe eiligst hin,nimm zwanzig Mann und begib dich schnell in die Stadt! Erkläre den unverschämtenWichten, daß dieser Ort sich wegen der starken Militärbesatzunggleichfort im Belagerungszustande befindet, den niemand ohne eine ausdrücklicheOrder von seiten irgendeines römischen Oberkommandanten ungeahndetbetreten darf! Und hat er ihn betreten, so werden ihm nach der empfangenenZüchtigung die Augen verbunden und die Ohren mit weichem Lehm verstopft;alsdann werden ihm Hände und Füße gebunden! Also zubereitet wird er in eineBarke gebracht, alldort auf Stroh gelegt und sodann an den angesagten Ortbefördert, allwo er wieder von allen den Hand-, Fuß-, Aug- und Ohrfesseln freizu machen und nach gegebener schärfster Strafandrohung beim Wiederbetreteneines solchen Militärortes ohne rechtsgültige Erlaubnis von seiten irgendeinesrömischen Militäroberkommandanten ans Land mit einem Handstoße zu setzenist. Haben die Bethlehemiten keine solche Ausweisung, so behandelt sie ohneAusnahme also! Haben sie Geld, so können sie sich mit zweihundert PfundenSilbers von der Züchtigung loslösen, aber von den vierfachen Fesseln nicht!Haben sie aber kein Geld, oder wollen sie keines fahren lassen, so soll ein jedervor der Vinkulierung (Fesselung) fünfzehn Rutenhiebe auf den bis an dieLenden entblößten Rücken erhalten! Dixi, fiat!“ (Ich habe gesprochen, es geschehe!)[<strong>GEJ</strong>.02_162,05] Auf diese Worte des Hauptmanns eilte der Unterführer zurStadt mit zwanzig Mann, fand daselbst im Hause Ebahls vierzehn Mann Pharisäerund Schriftgelehrte, die des Hauses Dienerschaft mit allen Flüchen belegten,weil sie ihnen nicht völlig nach ihrem frechsten Sinne dienen wollte.[<strong>GEJ</strong>.02_162,06] Als der Unterführer sie nach der Erlaubniskarte fragte, dasagten die Frechen: „Wir sind Gottes Priester; hier ist des Tempels Zeichen, undmehr bedürfen wir in der ganzen Welt nicht!“[<strong>GEJ</strong>.02_162,07] Sagt der Unterführer: „Dieser Ort befindet sich einstweilen imbeständigen Belagerungszustande; da besteht ein strengstes kaiserliches Gesetz,demzufolge ohne alle Ausnahme niemand Fremdes einen solchen Ort ohne diegewisse gesetzlich dokumentierte Karte betreten darf! Unwissenheit des Gesetzesentschuldigt da niemanden! Da ihr, wie ich sehe, die bewußte Karte nichthabet, so zahlet ihr entweder zweihundert Pfunde Silbers Strafe oder, so es euchlieber ist, ihr bekommet ein jeglicher fünfzehn Rutenhiebe auf den entblößtenRücken! Darauf werdet ihr mit den euch bekannten vierfachen römischenFesseln belegt und an den von euch zu bestimmenden Ort gebracht. Solches hatnun alles ohne die geringste Widerrede zu geschehen; denn jede Zögerung undjedes trotzige Widerwort zieht eine doppelte Verschärfung nach sich!“— 358 —

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