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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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den sie im Kontext aller Ablehnungsgründe betrachtet. Ablehnungen auf der Basis<br />

„keine amtlichen Informationen“ lagen in den Jahren 2008 und 2009 etwas höher als<br />

in den Jahren zuvor und danach. „Regierungstätigkeit / Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“<br />

stieg als Ablehnungsgrund in den Jahren 2008-2010 an.<br />

Tabelle 9: Ablehnungsgrund „keine amtlichen Informationen“ / „Regierungstätigkeit“<br />

2006-2011 in absoluten Werten<br />

Ablehnungsgrund 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt<br />

(1. Hj.)<br />

§ 2 Nr. 1 <strong>IFG</strong>: keine amtlichen<br />

Informationen 34 30 63 55 40 30 252<br />

Regierungstätigkeit /<br />

Kernbereich exekutiver<br />

Eigenverantwortung 24 11 34 33 48 29 179<br />

Abbildung 9: Ablehnungsgründe „keine amtlichen Informationen“ / „Regierungstätigkeit“<br />

2006-2010 in absoluten Werten<br />

Relevanz erlangt hat das Merkmal der amtlichen Information auch für die Trennung<br />

zwischen der eigenen amtlichen Tätigkeit einer Behörde und ihrer Tätigkeit als Aufsichtsbehörde.<br />

Insbesondere eine Aufsichtsbehörde sieht die Notwendigkeit in einer<br />

konkreteren Abgrenzung zwischen behördeninternen Informationen und Informationen,<br />

die den gesetzlichen Auftrag der Finanzdienstleistungsüberwachung der Behörde<br />

betreffen. Die Behörde schlägt vor eine Regelung zu schaffen, die besagt, dass

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