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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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130<br />

In der Rechtsprechung war zu dieser Bereichsausnahme lediglich die Stellungnahme<br />

ersichtlich, dass die BStU kein Nachrichtendienst und auch keine sonstige öffentliche<br />

Stelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ist, die Aufgaben i. S. <strong>des</strong> § 10 Nr. 3 SÜG i. V. m. SÜFV wahrnimmt.<br />

391<br />

2.2.4.1.4 Zusammenwirken mit Privaten<br />

Einer informationspflichtigen Behörde steht gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 <strong>IFG</strong> eine natürliche<br />

Person oder juristische Person <strong>des</strong> Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich<br />

dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. In diesem<br />

Falle ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 <strong>IFG</strong> der Antrag an die Behörde zu richten, die sich<br />

dieser Person bedient. § 7 Abs. 1 Satz 2 <strong>IFG</strong> stellt klar, dass das <strong>IFG</strong> keine Ansprüche<br />

gegen Private gewährt. 392 In der Literatur wird bei dieser Regelung vor allem der<br />

Zusatz „öffentlich-rechtlich“ hinsichtlich der Aufgaben kritisiert, was bei vergleichbaren<br />

Lan<strong>des</strong>regelungen zu Unklarheiten geführt habe. 393 Relevante Rechtsprechung<br />

zum <strong>IFG</strong> war nicht ersichtlich.<br />

2.2.4.1.5 Verflechtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im Mehrebenensystem<br />

Das <strong>IFG</strong> enthält keine klare Regelung, ob und inwieweit das <strong>IFG</strong> anwendbar ist,<br />

wenn der Bund im Mehrebenensystem verflochten ist. In der Gesetzesbegründung<br />

findet sich lediglich der Hinweis, dass soweit „die Bun<strong>des</strong>behörde unter dem Gemeinschaftsrecht<br />

tätig wird, etwa im Fall der Bun<strong>des</strong>bank als integralem Bestandteil<br />

<strong>des</strong> Europäischen Zentralbanksystems (siehe § 3 BBankG) oder im Rahmen <strong>des</strong><br />

Europäischen Währungsinstituts und <strong>des</strong> Gouverneursausschusses zur Vorbereitung<br />

der Wirtschafts- und Währungsunion, … sie den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben“<br />

unterliegt. 394<br />

Mangels Zuordnung zur Ebene <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wurde festgestellt, dass das <strong>IFG</strong> nicht<br />

gegenüber Städten und Kommunen gilt. 395 In der Rechtsprechung trat bislang ein<br />

Fall auf, in dem Informationen über die Datenerhebung und Berechnung der angemessenen<br />

Kosten der Unterkunft in der A.-Stadt von einer ARGE, die eine durch Vertrag<br />

begründete Gemeinschaftseinrichtung der Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit und kommunaler<br />

Träger gem. § 44b SGB II darstellt, begehrt wurden. Diese wurde weder als<br />

Behörde <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, als sonstiges Bun<strong>des</strong>organ noch als sonstige Bun<strong>des</strong>einrich-<br />

391 VG Berlin, Urt. v. 8.9.2009 – 2 A 8.07, Juris Rn. 42.<br />

392 Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Begründung zum <strong>IFG</strong>, BT-Drs. 15/4493, S. 14.<br />

393 Vgl. Schoch, <strong>IFG</strong>, § 1 Rn. 115 f.<br />

394 Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Begründung zum <strong>IFG</strong>, BT-Drs. 15/4493, S. 8. In<br />

diesem Sinne auch: BfDI, Anwendungshinweise, 2.<br />

395 In diesem Sinne: VG Ansbach, Urt. v. 20.3.2008 – AN 16 K 06.00003, Juris Rn. 23; VG Koblenz,<br />

Urt. v. 21.8.2008 – 7 K 2012/07, Juris Rn. 34.

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