01.02.2014 Aufrufe

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

380<br />

Geheimhaltungstatbeständen. 1565 Auf eine vollständige Prüfung <strong>des</strong> Inhalts wird bei<br />

umfangreichen Akten häufig verzichtet, sondern es werden nur Stichproben erhoben.<br />

1566<br />

In Österreich können die Behörden gem. § 25 Abs. 2 VwGG bei der Vorlage von Akten<br />

an den Verwaltungsgerichtshof verlangen, dass bestimmte Akten oder Aktenteile<br />

im öffentlichen Interesse von der Einsicht und Abschrift ausgeschlossen werden. Hält<br />

der Berichterstatter das Verlangen für zu weitgehend, so hat er die Behörde anzuhören<br />

und einen Beschluss <strong>des</strong> Senates einzuholen. Doch darf ohne Zustimmung der<br />

Behörde die Einsicht in jene Akten oder Aktenteile nicht gewährt werden, welche die<br />

Behörde im Verwaltungsverfahren der Parteieneinsicht zu entziehen nach geltender<br />

Vorschrift berechtigt war. Die Behörde hat die in Betracht kommenden Stellen im<br />

Vorlagebericht zu bezeichnen. 1567<br />

In Korea ist ein in-camera-Verfahren bei Klagen auf Informationszugang in § 20<br />

Abs. 2 OIDA ausdrücklich vorgesehen, wozu bislang keine besonderen Probleme<br />

ersichtlich waren. 1568<br />

In der Schweiz besteht aufgrund Art. 26 VwVG grundsätzlich bereits im Verwaltungsverfahren<br />

ein Anspruch auf Einsichtnahme in behördliche Akten, es sei denn, es liegen<br />

die Verweigerungsgründe <strong>des</strong> Art. 27 VwVG vor. 1569 Aufgrund der Pauschalverweisungen<br />

in Art. 37 VGG und Art. 2 Abs. 4 VwVG richtet sich das Verfahren vor<br />

dem Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht größtenteils nach dem VwVG. 1570 In der Schweiz ist<br />

nicht eindeutig geregelt wie die Unterschiede zwischen den Verweigerungsgründen<br />

<strong>des</strong> Verfahrensrechts in Art. 27 VwVG und <strong>des</strong> materiellen Informationszugangsrechts<br />

in Art. 7 BGÖ zu überbrücken sind. 1571 Neben dem Akteneinsichtsrecht wird in<br />

der Schweiz auch die Frage diskutiert, wie sich das Wechselspiel zwischen BGÖ und<br />

öffentlichen Gerichtsverhandlungen gestaltet. 1572<br />

Interessant erscheint auch die prozessrechtliche Lösung in Frankreich, weshalb dieses<br />

Land hier ausnahmsweise auch betrachtet werden soll. So unterscheidet man<br />

unterschiedliche in-camera-Verfahren nach Art <strong>des</strong> in Frage stehenden Geheimnisses<br />

(Verfahren vor Beratender Kommission bei Geheimnis der nationalen Verteidi-<br />

1565 Griebel, 259.<br />

1566 Griebel, 259.<br />

1567 Müller, in: Machacek, 198.<br />

1568 Vgl. Hong, 138.<br />

1569 Dazu Thurnherr, in: Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser, Rn. 1230 ff.<br />

1570 Thurnherr, in: Rhinow/Koller/Kiss/Thurnherr/Brühl-Moser, Rn. 1414 ff.<br />

1571 Vgl. dazu: Häner, in: Brunner/Mader, BGÖ, Art. 16 Rn. 23 f.<br />

1572 Vgl. dazu: Häner, in: Brunner/Mader, BGÖ, Art. 16 Rn. 25.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!