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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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156<br />

spezielles Umweltinformationsgesetz und auch in der Schweiz finden sich außerhalb<br />

<strong>des</strong> BÖG Regelungen zu Umweltinformationen in Art. 6 und Art 29h USG. Außerdem<br />

verfügen Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Schweden und die<br />

USA über ein separates Umweltinformationsgesetz. 538 Angesichts <strong>des</strong>sen kann die<br />

Idee einer Kodifizierung ambivalent betrachtet werden und bedürfte einer über eine<br />

Evaluation <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> hinausgehenden prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung, welche<br />

die Erfahrungen mit dem <strong>IFG</strong> BE und dem erst 2012 in Kraft getretenen IZG-SH<br />

einbezieht.<br />

2.2.5.5.2 <strong>IFG</strong> als subsidiärer Auffangtatbestand<br />

Außerdem wird vorgeschlagen, das <strong>IFG</strong> als Min<strong>des</strong>tstandard zu statuieren, wobei<br />

lediglich weitergehende Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen unberührt<br />

bleiben sollten. 539 Ziel einer solchen Neufassung wäre es, das Verhältnis <strong>des</strong> Informationsanspruchs<br />

nach dem <strong>IFG</strong> zu anderen Informationsansprüchen normenklarer<br />

zu regeln. 540 Dem Schutzzweck (vermeintlich) speziellerer Gesetze könnte durch eine<br />

zeitlich beschränkte Sperrung <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> Rechnung getragen werden. 541 Bezweckt<br />

der „Fach“gesetzgeber, hinter dem Standard <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> zurückzubleiben, müsste er<br />

nach Inkrafttreten einer solchen Kollisionsklausel im <strong>IFG</strong> von nun an eine Spezialregelung<br />

erlassen, falls ausnahmsweise nicht das <strong>IFG</strong> subsidiär anwendbar sein<br />

soll. 542 Allerdings wird diese Möglichkeit selbst mittelfristig als unrealistisch bewertet,<br />

und der Versuch präferiert bei Gesetzesrevisionen von Fachgesetzen nach und nach<br />

einen Gleichklang von <strong>IFG</strong> und Fachgesetz zu erreichen. 543<br />

2.2.5.5.3 Präzisierung in § 1 Abs. 3 <strong>IFG</strong> und den Fachgesetzen<br />

Nach der Entscheidung <strong>des</strong> BVerwG, die parallel Ansprüche nach dem <strong>IFG</strong> oder<br />

dem speziellen Informationszugangsgesetz (UIG) prüfte und nur bei unterschiedlichem<br />

Ergebnis eine Abgrenzung für erforderlich hielt (→ S. 145), dürften zahlreiche<br />

Abgrenzungsprobleme für die Praxis gelöst sein. In diesem Verhältnis ist das <strong>IFG</strong><br />

also eine subsidiäre Auffangregelung, so dass insoweit kein dringender Handlungsbedarf<br />

ersichtlich ist. Zwar passen die Formulierungen <strong>des</strong> § 1 Abs. 4 VIG mit denen<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong> weniger zusammen (→ S. 145), allerdings besteht kein Handlungsbedarf,<br />

weil die problematische Regelung <strong>des</strong> § 1 Abs. 4 VIG zum 1. September 2012 ersatzlos<br />

gestrichen wird.<br />

538 Pfeiffer/Heinke/Portugall, Band I, 233.<br />

539 Stokar von Neuforn et al., BT-Drs. 16/10880, S. 2; Schaar/Roth, Informationsfreiheit und Informationsrecht<br />

Jahrbuch 2011, 1 (13).<br />

540 Stokar von Neuforn et al., BT-Drs. 16/10880, S. 3.<br />

541 In diesem Sinne: Rossi, DVBl. 2010, 554 (557); Schoch, <strong>IFG</strong>, § 1 Rn. 236; Schoch/Kloepfer, <strong>IFG</strong>-<br />

ProfE, § 2 Rn. 30.<br />

542 Schoch/Kloepfer, <strong>IFG</strong>-ProfE, § 2 Rn. 30.<br />

543 Bräutigam, 353 f.

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