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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Abbildung 19: Gebührenerhebung nach § 10 <strong>IFG</strong> i.V.m. <strong>IFG</strong>GebV, 2006-2010<br />

Seitens der <strong>IFG</strong>-Antragsteller gab die Mehrzahl an, dass keine Gebühren für die Informationsgewährung<br />

erhoben wurden. In 17 Fällen wurden zwischen 100 und 500 €<br />

erhoben, in 11 Fällen unter 50 € erhoben (s. Tabelle 26). Antragsteller, von denen<br />

über 500 € verlangt wurden, nannten als Gründe, die ihnen seitens der Behörden für<br />

diese Gebührenbeträge mitgeteilt wurden, einen hohen Verwaltungsaufwand bzw.<br />

einen großen Umfang an Akten. In einem Fall wurde Widerspruch gegen die Entscheidung<br />

der Behörde eingelegt, der dann abgelehnt wurde, aber der Vorgang entsprechend<br />

zu weiteren Kosten führte. In einem anderen Fall beschritt der Antragsteller<br />

ebenfalls den Rechtsweg und verwies entsprechend auf die hier entstehenden<br />

Anwaltskosten etc.<br />

Die von Behörden für den Informationszugang verlangten Gebühren werden von der<br />

Mehrheit der Antragsteller, die diese Frage beantworteten (gesamt 43), als zu hoch<br />

empfunden (28), 14 Antragsteller hielten sie für angemessen (s. Tabelle 27). Wie von<br />

einigen <strong>IFG</strong>-Antragstellern erörtert, werden hohe Gebühren, die von Behörden verlangt<br />

würden, als eine Handlung mit abschreckender Wirkung wahrgenommen.

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