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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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gung; an die Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung sind dabei umso geringere Anforderungen<br />

zu stellen, je größer und folgenschwerer die möglicherweise eintretende<br />

Beeinträchtigung ist. 1126 Dies wiederum bewertet sich insbesondere nach dem Gewicht<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Interesses an einem ungestörten Verlauf <strong>des</strong> in Frage stehenden<br />

behördlichen Willensbildungsprozesses. 1127<br />

Dass die Bekanntgabe der Vermerke und Stellungnahmen zur Frage, ob und inwieweit<br />

ein die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängern<strong>des</strong> Gesetzes der Zustimmung<br />

durch den Bun<strong>des</strong>rat bedarf, sich auch noch nach Abschluss <strong>des</strong> Beratungsprozesses<br />

auf Beratungen <strong>des</strong> BMJ behindernd oder hemmend auswirken kann,<br />

wurde nach Auffassung <strong>des</strong> entscheidenden Gerichts vom BMJ nicht hinreichend<br />

dargelegt. Die geäußerte Befürchtung, Behördenmitarbeiter würden zukünftig, etwa<br />

bei anderen Gesetzesvorhaben, ihre Rechtsauffassungen nicht mehr äußern, wenn<br />

sie mit deren späteren Publikation rechnen müssten, wurde als fernliegend bewertet,<br />

weil ein solches Verhalten einer Arbeitsverweigerung gleich käme. 1128<br />

Auch Protokolle zu Teilen einer Ausländerreferentenbesprechung waren zugänglich<br />

zu machen, weil nicht einmal dargelegt wurde, dass die fraglichen Protokollteile persönliche<br />

Erklärungen, Ideen oder Stellungnahmen von Teilnehmern – die möglicherweise<br />

sogar namentlich benannt werden – enthielten. 1129 Als zu wenig substantiiert<br />

wurden Ausführungen der Behörde zur verweigerten Auskunft über die tatsächliche<br />

Entwicklung der Regelung <strong>des</strong> Sorgerechts bei nicht ehelichen Eltern bewertet, die<br />

Gegenstand der Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf waren, 1130 sowie zur Beeinträchtigung<br />

der Beratungen einer adhoc-Kommission, welche ihre Tätigkeit mit der<br />

Vorlage eines allgemein zugänglichen – Gesetzesentwurfes zehn Jahre zuvor endgültig<br />

beendet hatte 1131 . Auch die Voraussetzungen für eine Informationsverweigerung<br />

hinsichtlich Stellungnahmen, die das BMJ in zwei Petitionsverfahren gegenüber<br />

dem Petitionsausschuss <strong>des</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>tages abgegeben hatte, wurde als<br />

nicht hinreichend dargelegt angesehen. 1132<br />

1126 BVerwG, Beschl. v. 18.7.2011 – 7 B 14/11, Juris Rn. 11; OVG NW, Urt. v. 2.11.2010 – 8 A 475/10,<br />

Juris Rn. 96 = ZLR 2011, 113 (126 f.); VG Berlin, Urt. v. 22.10.2008 – 2 A 114.07, Juris Rn. 20; Urt. v.<br />

17.12.2009 – 2 A 109.08, Juris Rn. 34; Urt. v. 9.6.2011 – 2 K 46.11, Juris Rn. 22; Roth, in: Berger/Roht/Scheel,<br />

<strong>IFG</strong>, § 3 Rn. 106.<br />

1127 OVG NW, Urt. v. 2.11.2010 – 8 A 475/10, Juris Rn. 96 = ZLR 2011, 113 (126 f.); VG Berlin, Urt. v.<br />

22.10.2008 – 2 A 114.07, Juris Rn. 20; Urt. v. 17.12.2009 – 2 A 109.08, Juris Rn. 34; Urt. v. 9.6.2011<br />

– 2 K 46.11, Juris Rn. 22.<br />

1128 VG Berlin, Urt. v. 9.6.2011 – 2 K 46.11, Juris Rn. 23.<br />

1129 VG Berlin, Urt. v. 25.8.2011 – 2 K 50.11, Juris Rn. 21 ff.<br />

1130 VG Berlin, Urt. v. 17.12.2009 – 2 A 109.08, Juris Rn. 35; Urt. v. 9.6.2011 – 2 K 46.11, Juris Rn. 22.<br />

1131 BVerwG, Beschl. v. 23.11.2011 – 7 C 2.11, BeckRS 2011, 56846; ebenso die Vorinstanz: OVG<br />

Berlin-Brandenburg, Urt. v. 5.10.2010 - OVG 12 B 5.08, Juris Rn. 34; unerheblich noch bei VG Berlin,<br />

Urt. v. 16.1.2008 – VG 2 A 68.06.<br />

1132 BVerwG, Urt. v. 3.11.2011 – 7 C 4/11, Juris Rn. 31 ff.

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