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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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329<br />

und an der Wahrung seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung andererseits<br />

abzuwägen. 1329<br />

Folgende Fälle aus der Rechtsprechung mögen die bei der gebotenen Abwägung zu<br />

berücksichtigenden Gesichtspunkte illustrieren:<br />

• In einem Fall, in dem Zugang zu den Namen von nicht der BStU angehörenden<br />

Wissenschaftlern begehrt wurde, ging die Abwägung zu Lasten <strong>des</strong> Informationsinteresses<br />

aus. Zwar sei das abstrakte Informationsinteresse <strong>des</strong><br />

Antragstellers im Hinblick auf die Zielsetzung <strong>des</strong> <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>es<br />

(Transparenz behördlicher Entscheidungen; Kontrolle staatlichen Handelns)<br />

hoch zu bewerten. Ein konkretes Interesse an Namen der nicht der<br />

BStU angehörenden Wissenschaftlern hatte der Antragsteller jedoch nicht<br />

dargetan, so dass deren Interesse am Schutz ihrer personenbezogene Daten<br />

höher einzustufen sei als das Informationsinteresse <strong>des</strong> Antragstellers, zumal<br />

in den Aufzeichnungen der Beklagten Werturteile über sie und ihre Arbeit abgegeben<br />

worden seien. 1330<br />

• Beim Informationszugang hinsichtlich einer Veranstaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>kanzleramtes<br />

für eine bestimmte Person wurde ein schutzwürdige Interesses an Geheimhaltung<br />

hinsichtlich eines auf Wikipedia veröffentlichten Geburtsdatums<br />

verneint. 1331 Auch soweit die Behörde bei zehn Personen den Namen und die<br />

(dienstlichen) Anschriften in den beiden Gästelisten, in dem Adressverteiler zu<br />

dem Einladungsschreiben sowie den Namen in der Tisch- und Sitzordnung<br />

geschwärzt bzw. unkenntlich gemacht hatte, wurde das Informationsinteresse<br />

<strong>des</strong> Antragstellers höher als das Interesse der zum Aben<strong>des</strong>sen eingeladenen<br />

Personen bewertet. Dabei überwog das Informationsinteresse an der Aufzeigung<br />

der Verflechtungen von Wirtschaft und Politik das relativ geringe Schutzbedürfnis<br />

von Einladungsdaten von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Unterhaltung<br />

und Sport, die unter ihrer jeweiligen „dienstlichen“ Adresse offiziell von<br />

der Bun<strong>des</strong>kanzlerin eingeladen worden sind. 1332<br />

• Demgegenüber wurde das Informationsinteresse eines Antragstellers hinsichtlich<br />

der Informationen <strong>des</strong> Auswärtigen Amtes im Zusammenhang mit einem<br />

Unfall der Tochter <strong>des</strong> Antragstellers in den USA nach einer individuellen und<br />

1329 VG Berlin, Urt. v. 8.9.2009 – 2 A 8.07, Juris Rn. 35.<br />

1330 VG Berlin, Urt. v. 8.9.2009 – 2 A 8.07, Juris Rn. 35 f.<br />

1331 VG Berlin, Urt. v. 7.4.2011 – 2 K 39.10, Juris Rn. 25.<br />

1332 VG Berlin, Urt. v. 7.4.2011 – 2 K 39.10, Juris Rn. 28 ff.

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