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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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tegie angegeben, in sieben Fällen der Web-Auftritt und Broschüren, in sechs Fällen<br />

der Internetauftritt, Printmedien, Broschüren, Informationsveranstaltungen, telefonisches<br />

Informationscenter und Bürgerservice und in fünf Fällen alle Formen der Informationsbereitstellung.<br />

Als Beispiele für sonstiges nannten Behörden etwa Newsletter,<br />

Pressemitteilungen und Pressekonferenzen, die Bun<strong>des</strong>einheitliche Behördennummer<br />

D115 und das Verbrauchertelefon.<br />

Aus der Antwort der Bun<strong>des</strong>regierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.<br />

Konstantin von Notz u.a. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass<br />

33 von 110 Bun<strong>des</strong>behörden in Broschüren oder auf der Homepage auf Ansprüche<br />

aus dem <strong>IFG</strong> hinweisen, während 77 Behörden dies verneint haben. Ein <strong>IFG</strong>-Antrag<br />

kann bei 74 von 110 Bun<strong>des</strong>behörden über ein Internetportal gestellt werden, während<br />

dies bei 36 Behörden nicht möglich ist. 1720<br />

In der Mehrheit der Fälle ist es das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, das<br />

für die Informationspolitik einer Behörde zuständig ist. Behörden gaben auch öfter<br />

an, dass sich die Abteilung für Kommunikation in Abstimmung oder Zusammenarbeit<br />

mit den Fachreferaten um die Informationspolitik kümmert. Als weitere Organisationseinheiten<br />

oder Konstellationen tauchten die Behördenleitung und Fachreferate<br />

oder die Hausleitung und das für das <strong>IFG</strong> zuständige Referat auf, das Justitiariat in<br />

Zusammenarbeit mit den Fachreferaten, der Informationsfreiheitsbeauftragte oder<br />

das für das <strong>IFG</strong> zuständige Referat und das Referat Bibliothek/Archiv. Als wesentliche<br />

Elemente der verfolgten Informationsstrategie nannten Behörden die Schaffung<br />

von Transparenz, Aufklärung und Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben,<br />

Zuständigkeiten und Leistungen einer Behörde, die Eigendarstellung der Behörde,<br />

die Umsetzung der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten und zugleich proaktive<br />

Informierung der Öffentlichkeit über die Aufgabenfelder der Behörde sowie die Zugänglichmachung<br />

geeigneter Informationen in elektronischer Form.<br />

Behörden, die keine Informationsstrategie verfolgen, gaben als Gründe z.B. zu geringes<br />

Aufkommen von <strong>IFG</strong>-Anträgen an oder als nachgeordnete Behörde, dass die<br />

Informationsstrategie über die übergeordnete Behörde zentral aufgebaut und geleitet<br />

werde (bspw. Zollverwaltung, WBV). Ein weiterer Grund für die Nichtverfolgung einer<br />

Informationsstrategie war behördenbedingt, so etwa bei der BvS, die sich selbst in<br />

der Abwicklung befindet und das Informationsangebot auf ihrer Website für ausreichend<br />

erachtet, oder beim Bun<strong>des</strong>beauftragten für die Unterlagen <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes<br />

der ehemaligen DDR, <strong>des</strong>sen Informationspolitik gerade darauf ausgerichtet<br />

ist, über Aktenbestände und Zugangsmöglichkeiten zu informieren.<br />

1720 BReg, BT-Drs. 17/5807, S. 13-16.

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