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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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gefragt werden können. 1756 Besondere Regelungen zur Förderung <strong>des</strong> Informationszugangs<br />

über das Internet waren nicht ersichtlich.<br />

2.3.3.6 USA<br />

Mit dem 1996 erlassenen Electronic Freedom of Information Act (EFOIA) wurde das<br />

FOIA modernisiert. Danach muss jede Behörde auf ihren Internetseiten Leitlinien<br />

zum Stellen von FOIA-Anträgen publizieren, und die Behörden wurden aufgefordert,<br />

ihre Informationen auch per Internet abrufbar zu machen. 1757 Die Regelungen für die<br />

proaktive Informationstätigkeit sind in (a) (2) FOIA enthalten. 1758 Nach (a)(2)(D) FOIA<br />

gilt eine Publikationspflicht für Informationen, die Gegenstand eines Informationsantrags<br />

gewesen sind und die nach Einschätzung der Behörde wahrscheinlich Gegenstand<br />

weiterer Zugangsbegehren sein werden. Diese Dokumente müssen zusätzlich<br />

zu der tatsächlichen Einsichtnahmemöglichkeit auch mittels Computer-<br />

Telekommunikation zugänglich sein (sog. electronic reading rooms). 1759<br />

Außerdem verpflichtet (e) FOIA jede Bun<strong>des</strong>behörde, einen Bericht über die Behandlung<br />

von FOIA-Anfragen zu geben, der einige Min<strong>des</strong>tanforderungen genügen muss<br />

und über die Seiten <strong>des</strong> Justizministeriums 1760 abrufbar ist. 1761 Im Rahmen der Open<br />

Government Initiative von US-Präsident Obama wurde die proaktive Informationstätigkeit<br />

weiter verstärkt. 1762 Open Government als behutsame Öffnung von Staat und<br />

Verwaltung kann mit frei verfügbaren Daten und Web 2.0-Technologien neue Formen<br />

der Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit bewirken, wie in den USA und<br />

anderen angelsächsischen Staaten dies mit Hilfe von „Open Data“, „Linked Open<br />

Data“, „Open Government Data“ und „Linked Open Government Data“ praktisch realisiert<br />

wird. 1763<br />

2.3.3.7 Österreich<br />

Das AuskpflG enthält keine Regelungen zu einer proaktiven Informationstätigkeit <strong>des</strong><br />

Staates. Als rechtlicher Rahmen werden bislang nur die Umsetzungen <strong>des</strong> EU-<br />

Rechtes infolge der IWV-RL und der INSPIRE-RL zur Geodateninfrastruktur genannt.<br />

1764 Allerdings sind vielfältige Bestrebungen, insbesondere der Stadt Wien 1765<br />

1756 Griebel, 67 ff.; Haellmigk, 37; Swedish Ministry of Justice, 19.<br />

1757 Bräutigam, 48.<br />

1758 Dazu ausführlich: DOJ, 9 ff.<br />

1759 Griebel, 48.<br />

1760 http://www.foia.gov/reports.html.<br />

1761 Bräutigam, 55.<br />

1762 Vgl. The White House, http://www.whitehouse.gov/sites/default/files/opengov_report.pdf, 12 f.<br />

1763 v. Lucke/Geiger, II.<br />

1764 Kaltenböck, in: ders./Thurner, 155 f.<br />

1765 Stadt Wien, http://data.wien.gv.at/. Dazu Janda, VM 2011, 227 (233 f.).

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