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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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gung <strong>des</strong> Kreises der Antragsteller (→ S. 89), <strong>des</strong> Anspruchsgegenstan<strong>des</strong> („amtliche<br />

Informationen“) (→ S. 112), der möglichen Anspruchsverpflichteten (→ S. 120)<br />

und <strong>des</strong> Verhältnisses zu bereichsspezifischen Regelungen (→ S. 141). Nicht explizit<br />

im Gesetz angesprochen wird die Frage, ob der Anspruch ein Informationsinteresse<br />

voraussetzt bzw. ob bestimmte Informationsinteressen einem solchen Anspruch entgegenstehen<br />

können (→ S. 157).<br />

2.2 Problemadäquanz dieses Programms<br />

In diesem Abschnitt werden mittels der dreigestuften Problemanalyse – Analyse der<br />

Rechtsprechung und Kommentarliteratur, Analyse der Datenerhebungen und<br />

Rechtsvergleich – die Probleme herausgestellt, die sich in Bezug auf den Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong> abzeichnen. Dies betrifft wie unter 2.1 beschrieben, die Frage<br />

der Antragsteller und informationspflichtigen Behörden, den Begriff der amtlichen<br />

Informationen, das Informationsinteresse und die Abgrenzung zwischen <strong>IFG</strong> und bereichsspezifischen<br />

Regelungen.<br />

2.2.1 Allgemeine Entwicklung der Stellung von <strong>IFG</strong>-Anträgen<br />

Insbesondere die Ergebnisse der qualitativen Analyse, der Interviewbefragung mit<br />

repräsentativ ausgewählten Behörden, weisen auf Probleme im Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong> hin. Dies betrifft den Personenkreis, der <strong>IFG</strong>-Anträge stellt, die Definition <strong>des</strong><br />

Begriffes der amtlichen Informationen und in dem Zusammenhang die Frage nach<br />

Regierungs- und Verwaltungshandeln sowie Fragen <strong>des</strong> Anwendungsbereichs <strong>des</strong><br />

<strong>IFG</strong> im Verhältnis zu spezialgesetzlichen Regelungen, im Verhältnis Bund und Länder<br />

sowie im Verhältnis zu europäischen Regelungen. Die Daten der Umfrageerhebungen<br />

zeigen dazu ergänzend in Zahlengrößen auf, in welchem Maße und auf welche<br />

Art und Weise das <strong>IFG</strong> von Auskunftssuchenden in Anspruch genommen wurde<br />

und wie Behörden in den Jahren 2006 – 2011 diese Anfragen bearbeitet haben.<br />

Die Zahlen der <strong>IFG</strong>-Anträge in den Jahren 2006-2011 lassen sich den ressortübergreifenden<br />

Statistiken <strong>des</strong> BMI entnehmen. So liegt die Zahl der Anträge über den<br />

gesamten Zeitraum 2006-2011 bei 11.286 (s. Tabelle 5). Wie der Kurve in Abbildung<br />

3 über die Entwicklung der Antragszahlen in den Ressorts inklusive Geschäftsbereiche<br />

zu entnehmen ist, blieben die Antragszahlen, nach einem Rückgang im Jahr<br />

2007, bis 2010 auf etwa gleichem Niveau und stiegen im Jahr 2011 stark an. In<br />

Abbildung 4 sind die Verläufe der Antragszahlen bei den jeweiligen Bun<strong>des</strong>ministerien<br />

über die Jahre 2006-2011, wie sie in Tabelle 5 in absoluten Werten aufgeführt<br />

sind, dargestellt. Hier wird deutlich, dass insbesondere das AA seit 2007 steigende<br />

Antragszahlen aufweist, die im Jahr 2011 leicht abfallen. Weiter weisen die Verlaufs-

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