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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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gleicher Weise ergeben könne. Es handele sich um die Verpflichtung zur Konsultation,<br />

wenn eine Behörde eines Mitgliedstaates ein Dokument der Europäischen Kommission<br />

zugänglich machen wolle, dann finden über Einzelanträge Konsultationen<br />

statt und umgekehrt konsultiere die Kommission die Mitgliedstaaten, wenn sie etwas<br />

zugänglich machen soll, was von einem Mitgliedstaat stammt (Art. 4 Abs. 5, Art. 5<br />

TransparenzVO) (Interview-B1).<br />

2.2.4.3 Problemanalyse vergleichbare Konfliktsituationen in anderen Regelungssystemen<br />

2.2.4.3.1 Spezielles Bun<strong>des</strong>recht<br />

Anspruchsverpflichtet nach dem BArchG ist das Bun<strong>des</strong>archiv. Erteilung von Auskünften,<br />

Mitteilungen aus Unterlagen, Gewährung von Einsicht in Unterlagen, Herausgabe<br />

von Unterlagen, ist gem. § 37 Abs. 1 Nr. 4 StUG Aufgabe <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>beauftragten<br />

für die Unterlagen <strong>des</strong> Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen<br />

Demokratischen Republik.<br />

Nach § 2 Abs. 1 UIG sind informationspflichtige Stellen: „1. die Regierung und andere<br />

Stellen der öffentlichen Verwaltung. Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als<br />

Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft. Zu den informationspflichtigen Stellen gehören<br />

nicht<br />

a) die obersten Bun<strong>des</strong>behörden, soweit sie im Rahmen der Gesetzgebung oder<br />

beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden, und<br />

b) Gerichte <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, soweit sie nicht Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen;<br />

2. natürliche oder juristische Personen <strong>des</strong> Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben<br />

wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang<br />

mit der Umwelt stehen, insbesondere solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge,<br />

und dabei der Kontrolle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> oder einer unter der Aufsicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

stehenden juristischen Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts unterliegen.“<br />

Anspruchsverpflichtete Stellen sind gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 VIG: „1. jede Behörde i.<br />

S. <strong>des</strong> § 1 Abs. 4 <strong>des</strong> Verwaltungsverfahrensgesetzes, die auf Grund<br />

a) anderer bun<strong>des</strong>rechtlicher oder<br />

b) lan<strong>des</strong>rechtlicher<br />

Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung<br />

der in § 1 <strong>des</strong> Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke<br />

dienen,<br />

2. jede natürliche oder juristische Person <strong>des</strong> Privatrechts, die auf Grund

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