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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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151<br />

problematisch, weil das <strong>IFG</strong> das neuere Gesetz sei (Interview-B10). Interviewte Behörden<br />

sehen insbesondere ein Problem im Zusammenspiel zwischen dem <strong>IFG</strong> und<br />

§ 99 VwGO (s. S. 375). Diesbezüglich sieht eine Aufsichtsbehörde ein für sie spezielles<br />

Problem darin liegen, dass § 9 KWG als spezialgesetzliche Verschwiegenheitspflicht<br />

nach § 3 Nr. 4 <strong>IFG</strong> im in-camera-Verfahren nicht als Gesetz i.S.d. § 99 Abs. 1<br />

VwGO akzeptiert werde und somit die über das <strong>IFG</strong> geschützte Verschwiegenheitspflicht<br />

unbedeutsam wird, wenn es zum in-camera-Verfahren kommt (Interview-B7).<br />

Wie bereits im Zusammenhang mit der Frage nach Antragstellern und der Definition<br />

amtlicher Informationen erörtert (→ S. 91 und S. 117), sehen einige Behörden<br />

Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen <strong>IFG</strong> und dem Presserecht sowie<br />

zwischen dem <strong>IFG</strong> und dem parlamentarischen Fragerecht. Eine Behörde erklärte,<br />

dass sie Anfragen von Abgeordneten in der Regel als parlamentarische Fragen<br />

und Presseanfragen meist nach dem <strong>IFG</strong> bearbeiten würde (Interview-B10). Eine<br />

andere Behörde erläuterte, dass sie sich bei vorliegenden Abgrenzungsfragen an<br />

dem Ziel der Anfrage orientieren würde. Das bedeute, dass Antragsteller, die Dokumente<br />

oder Akteneinsicht erfragen, von der Behörde nach dem <strong>IFG</strong> behandelt würden,<br />

während Anfragende, die eine Auskunft haben möchten, entweder nach dem<br />

Presserecht oder dem parlamentarischen Fragerecht bearbeitet würden (Interview-<br />

B11).<br />

Der Anteil der Fälle, die aufgrund <strong>des</strong> Vorrangs einer spezialgesetzlichen Regelung<br />

von Behörden abgelehnt wurden, liegt bei 11%. Von den 163 abgelehnten Fällen<br />

wurden auf der Grundlage <strong>des</strong> Spezialgesetzes 66,9% abgelehnt und 33,1% gewährt<br />

(s. Tabelle 11).<br />

Tabelle 11: Vorrang spezialgesetzliche Regelung bzw. Anwendung anderer Informationszugangsregelung<br />

2006-2011 in absoluten Werten und Prozent<br />

2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gesamt<br />

(1. Hj.)<br />

Informationszugang wurde abgelehnt<br />

273 177 180 309 338 185 1462<br />

Gesamtzahl der Fälle, die auf Basis<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong> abgelehnt wurden aufgrund<br />

28 26 21 15 54 19 163<br />

Vorrang eines Spezialgesetzes 10,25 14,68 11,66 4,85 29,19 10,27 11,15<br />

Abgelehnt auf Basis <strong>des</strong><br />

18 20 15 8 39 9 109<br />

Spezialgesetzes<br />

64,28 76,92 71,42 53,33 72,22 47,37 66,87<br />

Gewährt auf Basis <strong>des</strong> Spezialgesetzes<br />

10 6 6 7 15 10 54<br />

35,71 23,07 23,07 46,67 27,78 52,63 33,12

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