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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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234<br />

Einrichtung einer zentralen Stelle zur inhaltlichen Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-Anträgen,<br />

und/oder die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Entgegennahme und Koordinierung.<br />

Was die Frage der organisatorischen Zuständigkeit betrifft, so wurde in der<br />

Mehrzahl das Fachreferat als zuständige Organisationseinheit genannt, gefolgt vom<br />

Justitiariat, dem Informationsfreiheitsbeauftragten, der zentralen Stelle und dem Datenschutzbeauftragten.<br />

Als häufigste Kombinationen tauchen das Justitiariat und<br />

Fachreferate, sowie die zentrale Abteilung, Justitiariat und Fachreferate auf (→<br />

S. 228).<br />

Dass eine solche Pluralität von Versuchen zur Abbildung der identischen Fragestellung<br />

auf der Ebene der Bun<strong>des</strong>verwaltung dem mit dem Erlass <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> verfolgten<br />

Anliegen und einer effizienten Verwaltungsarbeit dienlich ist, lässt sich ohne Fallstudien<br />

nicht verifizieren, mutet aber zumin<strong>des</strong>t überprüfungsbedürftig an.<br />

In den Gesprächen mit den Behörden wurde auf Beratungsbedarf innerhalb der Behörde<br />

hingewiesen ebenso wie angedeutet wurde, dass der Bekanntheitsgrad <strong>des</strong><br />

<strong>IFG</strong> unter Mitarbeitern einer Behörde durchaus noch gering sei.<br />

3.2.19.5 Überlegungen zu konfliktangemesseneren Normprogrammen<br />

Die durchgängige Einrichtung einer zentralen Stelle zur Entgegennahme und inhaltlichen<br />

Bearbeitung von <strong>IFG</strong>-Anträgen würde sicherstellen, dass entsprechende Erfahrungen<br />

im Umgang mit derartigen Anträgen generiert werden und den Bürgerinnen<br />

und Bürgern ein leicht identifizierbarer Ansprechpartner zur Verfügung stünde. Die<br />

Einrichtung einer solchen Stelle würde es ermöglichen, auch auf Ebene der nachgeordneten<br />

Behörden einen festen Erfahrungsaustausch zu institutionalisieren.<br />

Soll hierüber hinausgehend ein offener Informationszugang in verstärktem Maße<br />

zentraler Bestandteil der Kultur der Bun<strong>des</strong>verwaltung werden, was zuvörderst eine<br />

politische Entscheidung ist, so sollte die verpflichtende Einrichtung eines behördlichen<br />

Informationsfreiheitsbeauftragten erwogen werden. Seine Aufgabe könnte es<br />

sein, den Bekanntheitsgrad <strong>des</strong> mit dem <strong>IFG</strong> verfolgten Ansatzes innerhalb der Behörden<br />

zu steigern sowie Beratungsleistungen sowohl zur Anwendung <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> als<br />

auch zu praktischen Fragen der Aktenführung zu erbringen.

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