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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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ferat zur Bearbeitung weiterleite mit dem Hinweis, dass es sich um keine <strong>IFG</strong>-<br />

Anfrage handele (Interview-B4).<br />

Im Rahmen der Behördenbefragung wurden ebenfalls Fragen danach gestellt, ob<br />

und in welcher Form Behörden Verzeichnisse führen, in welcher Form Organisationsund<br />

Aktenpläne veröffentlicht werden und wie die aktive Informationspolitik von Behörden<br />

aussieht.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass von der Gesamtzahl der Behördenantworten die Mehrheit<br />

der Behörden angibt, Verzeichnisse zu führen (50 von 88) und dies vorwiegend<br />

in elektronischer Form (46), aber auch in Papierform. Bei den ja-/nein-Fällen handelt<br />

es sich um die BPOL, Zollverwaltung, WBV und WSV sowie die mittelbar nachgeordneten<br />

Behörden BA und DGUV, die als eine Behörde gerechnet wurden. Die jeweiligen<br />

Einzelbehörden, d.h. Direktionen, Verwaltungseinheiten, Agenturen oder Berufsgenossenschaften<br />

hatten jeweils eigenständige Antworten gegeben, die addiert wurden.<br />

In 18 Fällen, also 20,5% der Fälle, führen Behörden Verzeichnisse sowohl in<br />

elektronischer Form als auch in Papierform. In der Mehrzahl der Fälle werden die<br />

Verzeichnisse zentral, d.h. auf Ebene der Gesamtbehörde geführt (48). Fünf Behörden<br />

gaben an, die Verzeichnisse sowohl zentral als auch dezentral, d.h. auf Leitungsebene<br />

als auch auf Ebene der Fachreferate zu führen (s. Tabelle 35, Frage<br />

10.a) – 10.c)).<br />

Die Verzeichnisse werden von Behörden in elektronischer Form (41), über Einsichtnahme<br />

in der Behörde auf Anfrage (21) oder Broschüren (11) allgemein veröffentlicht.<br />

Bei dieser Frage fallen unter die ja-/nein-Antworten die als eine Behörde gezählte<br />

BPOL, Zollverwaltung, WBV sowie die DGUV, da die diesen zugeordneten<br />

Einzelbehörden unterschiedlich auf die Frage geantwortet haben.<br />

Als Kombinationen tauchten achtmal Veröffentlichungen über elektronische Form,<br />

Broschüre und in anderer Form auf, achtmal in elektronischer und anderer Form,<br />

viermal in elektronischer Form und über Broschüren und in zwei Einzelfällen einmal<br />

über Aushang in der Behörde, anders sowie einmal elektronisch, Aushang in Behörde<br />

und in anderer Form (s. Tabelle 35, Frage 10.d)).<br />

Behörden, die keine Verzeichnisse führen (30 von 88), gaben z.B. als Gründe an,<br />

dass sie über ein umfangreiches Angebot an Informationen und Themen auf ihrer<br />

Website verfügen würden und bisher kein Bedarf oder keine Notwendigkeit gesehen<br />

wurde, entweder ergänzend oder vor dem Hintergrund geringer <strong>IFG</strong>-Antragszahlen<br />

Verzeichnisse anzulegen. Andere Behörden verwiesen auf ihre veröffentlichten Ak-

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