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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Da die Kanzlei behaupte, dass es sich um individuelle<br />

Anträge handele, mussten diese von der Behörde individuell bearbeitet werden.<br />

Nach Ablehnung der identisch eingegangenen Widersprüche sind seit November<br />

2011 bei einem Verwaltungsgericht 380 Klagen eingegangen. In diesem Fall handele<br />

es sich um ein Beispiel eines manipulativen, missbräuchlichen Verfahrens (Interview-<br />

B7). Andere Beispiele, die diese Behörde als rechtsmissbräuchlich einstufen würde,<br />

seien Fälle im Bereich der Marktaufsicht, in denen Personen zunächst Hinweise zu<br />

Marktmanipulation oder Insiderhandel geben würden. Die Behörde werde daraufhin<br />

aktiv und schaue sich den Sachverhalt an. Zeitversetzt werde dann von denselben<br />

Personen ein <strong>IFG</strong>-Antrag gestellt, um Zugang zu genau diesen Informationen zu erlangen<br />

(Interview-B7).<br />

Die Frage, ab wann von einem querulatorischen Anfrageverhalten oder Missbrauch<br />

<strong>des</strong> <strong>IFG</strong> gesprochen werden könne, wurde von den meisten Behörden als generell<br />

schwierig zu beantworten bezeichnet. Eine Behörde erklärte, da das <strong>IFG</strong> nicht verlange,<br />

dass der Antragsteller seine Motive offen lege, sei es schwer nachzuweisen,<br />

ob der Antragsteller zum einen das <strong>IFG</strong> für seine persönlichen Zwecke missbrauche<br />

und zum anderen möglicherweise in einer darüber gehenden Absicht versuche, die<br />

Verwaltung zu behindern (Interview-B1). Dementsprechend werde von Behördenseite<br />

in der Regel versucht, dem Antragsanliegen gerecht zu werden (Interview-B5,<br />

-B10).<br />

Die Ergebnisse der Behördenbefragung zeigen ein etwas anderes Bild über den<br />

Kreis der Antragsteller nach § 1 Abs. 1 <strong>IFG</strong> auf. Denn hier stellen Bürgerinnen und<br />

Bürger (Privatinteresse) mit insgesamt 43% bzw. 2521 Anfragen die größte Antragstellergruppe<br />

dar (s. Tabelle 6). Nachdem die Antragszahlen in den Jahren 2007<br />

und 2008 etwas abnahmen, stiegen sie in den Jahren 2009 und 2010 wieder an, der<br />

Rückgang im Jahr 2011 erklärt sich daraus, dass in der Befragung nur das 1. Halbjahr<br />

berücksichtigt wurde (s. Abbildung 6). Die Abweichung von den in den Interviews<br />

erhobenen Aussagen, dass Antragsteller insbesondere Personen sind, die ein bestimmtes<br />

oder gezieltes Interesse mit ihrer Anfrage verfolgen, lässt sich möglicherweise<br />

daraus erklären, dass Behörden in der Fragebogenbefragung diese Kategorie<br />

als Antwortoption wählten, da unter der Angabe „Privatinteresse“ die Gruppe der persönlich<br />

Betroffenen eingruppiert wurde.<br />

Eine Analyse der Entwicklung der Anfragen von Rechtsanwälten in der Zeitperspektive<br />

zeigt, dass <strong>IFG</strong>-Anfragen von Rechtsanwälten in den letzten Jahren deutlich zugenommen<br />

haben. Im Jahr 2006 stellten 134 Rechtsanwälte eine Anfrage, im Jahr<br />

2010 waren es 362 und im 1. Halbjahr 2011 394. Dieses Ergebnis korrespondiert mit

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