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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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UIG relevant ist, erklärte, dass bei einfachen Auskünften keine Differenzierung gemacht<br />

würde, ob die Anfrage nun als Bürgeranfrage oder UIG-Anfrage zu beantworten<br />

sei. Da beim UIG keine Statistikpflicht besteht, müssten Statistikanforderungen<br />

nicht berücksichtigt werden, was nicht für <strong>IFG</strong>-Fälle gilt, die von der Behörde gemäß<br />

Statistikpflicht für das BMI statistisch erfasst werden (Interview-B1).<br />

Bei anderen Behörden laufen einfache Auskunftsanfragen ebenfalls häufig über den<br />

Bürgerservice oder ggf. über das zuständige Fachreferat. Als <strong>IFG</strong>-Anfragen werden<br />

i.d.R. die Anfragen erfasst, in denen das <strong>IFG</strong> explizit genannt wird, es sei denn es<br />

handelt sich fälschlicherweise um keinen <strong>IFG</strong>-Antrag. Als <strong>IFG</strong>-Anfragen werden weiterhin<br />

Anfragen erfasst, die um Akteneinsicht ersuchen oder die Übersendung von<br />

Kopien anfragen. Bei einer Behörde kommt es vor, dass Antragsteller in ihren Antrag<br />

alle Rechtsgrundlagen aufnehmen (<strong>IFG</strong>, UIG), wie dies z.B. auch von dem Internetportal<br />

FragDenStaat.de empfohlen werde. Die Behörde entscheidet dann anhand der<br />

Anfrage, ob Umweltinformationen oder andere amtliche Informationen erfragt werden<br />

(Interview-B1).<br />

Einige befragte Behörden berichteten, dass <strong>IFG</strong>-Anfragen in den letzten Jahren vermehrt<br />

in Zusammenhang mit politischen Aktualitäten oder Ereignissen gestellt wurden.<br />

Als Beispiele solcher politischen Aktualitäten wurden etwa die Finanzkrise, der<br />

Euro-Rettungsschirm, Kernenergie und Fukushima oder auch Berichte über die<br />

Treuhandanstalt und Sicherungsverwahrung genannt (Interview-B10, B7, B9, B3, B2,<br />

B1). Eine Behörde merkte an, dass es Journalisten gebe, die ein bestimmtes<br />

Spezialthema unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten möchten und dementsprechend<br />

häufiger Anträge ähnlicher Art an die Behörde schicken. Mehrfachbzw.<br />

Vielantragsteller gibt es bei 7 der 11 interviewten Behörden. So berichtete eine<br />

Behörde, dass es einzelne Antragsteller gebe, die sehr viele, aber durchaus nachvollziehbare<br />

Anträge stellten. Es handele sich um einige wenige Bun<strong>des</strong>tagsabgeordnete,<br />

die regelmäßig in Ergänzung zu ihren parlamentarischen Anfragen <strong>IFG</strong>-<br />

Anfragen auf Akteneinsicht stellen, da sie über das parlamentarische Fragerecht<br />

über kein Akteneinsichtsrecht verfügen (Interview-B9). Zu Vielantragstellern zählen<br />

bei einer anderen Behörde Rechtsanwälte und Journalisten (Interview-B11). Eine<br />

Behörde gab an, dass die Antragsteller, die mehrfach anfragen, einen hohen Verwaltungsaufwand<br />

verursachen, insbesondere wenn die Anfragen einen umfangreichen<br />

Aktenbestand betreffen.<br />

Eine der interviewten Behörden hatte nicht mit Mehrfachantragstellern zu tun, sondern<br />

sie hat Erfahrungen mit Massenverfahren gemacht. Im jüngsten Verfahren von<br />

2010 wurden rund 490 Personen mit identisch klassifizierten Anträgen von einer

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