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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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den Websites inhaltlich sehr spezifisch geworden seien. Eine weitere Behörde wies<br />

darauf hin, dass Bürgern seither mehr Offenheit vermittelt werde.<br />

Auch unter unmittelbar nachgeordneten Behörden (N=54) waren einige, für die eine<br />

Einschätzung nicht möglich war oder die keine Änderung feststellen konnten. Ansonsten<br />

sind die Aussagen sehr unterschiedlich, so dass hier nur eine Auswahl wiedergegeben<br />

werden kann. Behörden der unmittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung wiesen<br />

ebenfalls darauf hin, dass Antragsteller mit wirtschaftlichen Interessen überwiegen,<br />

Rechtsanwälte als Insolvenzverwalter, Interessenverbände oder sie mit Mehrfachantragstellern<br />

zu tun haben. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger wird mal<br />

als schlechter beschrieben, mal als generell positiv, wobei sich das Verhältnis verschlechtert,<br />

wenn Behörden den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein querulatorisches<br />

Vorgehen handelt. Seitens der Bürger bestehe zuweilen ein hohes Anspruchsdenken<br />

gegenüber der Verwaltung. Andererseits findet sich das Argument,<br />

dass infolge der Internetpräsenz und –veröffentlichungen von Behörden das Verhältnis<br />

transparenter geworden sei. Eine Behörde wies darauf hin, dass die Herausgabe<br />

von Informationen stets eine Gratwanderung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz<br />

bedeute. An dem Portal Fragdenstaat.de wurde kritisiert, dass hier Verwaltungsvorgänge<br />

mit personenbezogenen Daten ohne Wissen der Behörde im Internet<br />

für jedermann ersichtlich gemacht würden.<br />

Unter den Antworten der mittelbar nachgeordneten Behörden (N=11) finden sich Angaben,<br />

dass aufgrund der geringen Anzahl von <strong>IFG</strong>-Anfragen kaum Erfahrungswerte<br />

bestehen, keine Aussagen möglich sind oder keine Änderungen gesehen werden.<br />

Eine Behörde weist darauf hin, dass die zahlreichen Anfragen, die unbürokratisch<br />

über den Bürgerservice beantwortet würden, nicht ausreichende Berücksichtigung<br />

fänden, da nur noch als <strong>IFG</strong> eingestufte Anfragen statistisch erfasst würden.<br />

Den Ergebnissen der Befragung unter Bun<strong>des</strong>behörden über ihre proaktive Informationstätigkeit<br />

sollen die Antworten von <strong>IFG</strong>-Antragstellern auf die Befragung gegenübergestellt<br />

werden. Die Frage, wie umfassend sich Antragsteller durch die Behörde<br />

informiert fühlten, wurde mehrheitlich negativ beantwortet (s. Tabelle 38). 57 der 160<br />

Antworteingaben fanden die Informationsgewährung sehr lückenhaft, in 39 Fällen<br />

war die Informationsgewährung lückenhaft und 41 Antragsteller gaben an, dass die<br />

Information, die sie erhalten haben, wie erwartet war. 12 Antragsteller beantworteten<br />

diese Frage nicht, einer antwortete nicht wegen Ablehnung <strong>des</strong> Antrags. Weiter gab<br />

es eine Doppelnennung und eine Vierfachnennung.

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