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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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399<br />

Tabelle 34: Eingaben beim BfDI 2006-2011 1672<br />

Anzahl 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Gesamt 196 122 133 110 149 127<br />

Beschwerden gem. 119 90 68 69 71 89<br />

§ 12 Abs. 1 <strong>IFG</strong>*<br />

In Prozent 61 74 51 63 48 70<br />

Allgemeine Anfragen 77 32 65 41 78 38<br />

In Prozent 39 26 49 57 32 55<br />

* Betrifft Fälle, in denen Verwaltungsstellen den Antrag auf Informationszugang ganz oder teilweise<br />

abgelehnt oder gar nicht auf den Antrag reagiert hatten.<br />

In allen drei Berichten konstatiert der BfDI, dass die Eingaben die einzelnen Geschäftsbereiche<br />

unterschiedlich stark betrafen. Darin äußere sich das themenbezogen<br />

unterschiedlich ausgeprägte Informationsinteresse der Antragsteller. Die unterschiedlichen<br />

Werte ließen aber keinen Rückschluss auf den Umgang der jeweiligen<br />

Behörde mit dem <strong>IFG</strong> zu. 1673<br />

Wie der BfDI in seinen Berichten darlegt, wird er nicht in jedem Fall von Antragstellern<br />

in Anspruch genommen, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder wenn der Antragsteller<br />

aus anderen Gründen mit dem Ergebnis seiner Anfrage unzufrieden ist. So<br />

würden Antragsteller entweder einen ablehnenden Bescheid akzeptieren oder den<br />

Rechtsweg beschreiten, ohne vorher oder parallel den BfDI anzurufen. Den Erfahrungen<br />

<strong>des</strong> BfDI zufolge wirke sich jedoch die Einschaltung <strong>des</strong> BfDI zumeist positiv<br />

auf das ursprüngliche Anliegen <strong>des</strong> Antragstellers gegenüber einer Behörde aus. So<br />

wurde im Zeitraum 2008-2009 in 33 Fällen der Informationszugang nach Einschaltung<br />

<strong>des</strong> BfDI ganz oder teilweise gewährt, im Zeitraum 2010-2011 waren es 45 Fälle.<br />

In 28 Fällen für den Zeitraum 2008-2009 und in 35 Fällen für den Zeitraum 2010-<br />

2011 beurteilte der BfDI den ablehnenden Bescheid einer Behörde als gesetzeskonform.<br />

Wie der BfDI in beiden Berichten erläutert, bedeute diese Zustimmung <strong>des</strong> BfDI<br />

zum ablehnenden Bescheid der Behörde jedoch nicht, dass der BfDI die Ablehnung<br />

<strong>des</strong> Antrags durch die Behörde für sinnvoll erachte. Dies liege vielmehr daran, dass<br />

die Ausnahmegründe <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> so weit gefasst seien, dass der BfDI, auch wenn er<br />

eine andere Gesetzesauslegung befürwortet hätte, die ablehnende Entscheidung der<br />

Behörden als rechtmäßig habe anerkennen müssen. 1674<br />

1672 Die Zahlen sind den Tätigkeitsberichten 1-3 <strong>des</strong> BfDI entnommen. Vgl. BfDI, 1. Tätigkeitsbericht<br />

2006 und 2007; Ders., 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, Ders., 3. Tätigkeitsbericht 2010 und 2011.<br />

1673 BfDI, 1. Tätigkeitsbericht, 2006 und 2007, S. 24f; Ders., 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, S. 33;<br />

Ders., 3. Tätigkeitsbericht 2010 und 2011, S. 38.<br />

1674 BfDI, 3. Tätigkeitsbericht 2010 und 2011, S. 38; BfDI, 2. Tätigkeitsbericht 2008 und 2009, S. 35.

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