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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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gesehen. In den Interviews befragte Behörden erläuterten, dass sie ihre Informationspolitik<br />

und Anträge auf Grundlage <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> als zwei voneinander unabhängige<br />

Bereiche sehen. Während das Informationsangebot von einer Behörde allgemein<br />

bereitgestellt werde und sich an die breite Öffentlichkeit wende, würden Antragsteller,<br />

die auf Grundlage <strong>des</strong> <strong>IFG</strong> anfragen, aus einem speziellen (persönlichen) Interesse<br />

ihre Anfrage an eine Behörde richten (→ S. 408 f.).<br />

Darauf, dass die Verknüpfung dieser beiden Bereiche den Bedarfen der ein Anliegen<br />

auf Informationszugang Verfolgenden dienlich sein könnte, weist allerdings die Einschätzung<br />

einzelner Behörden hin, dass Anträge auf Informationszugang als Folge<br />

der Informationspolitik der Behörde spezifischer geworden seien. In diese Richtung<br />

weist auch der Umstand, dass das Internetangebot von Behörden vielfach von Antragstellern<br />

zur Vorbereitung ihrer Anträge genutzt wurde, wobei <strong>IFG</strong>-Antragsteller<br />

das jeweilige Angebot etwa zu gleichen Teilen als verständlich (44) oder unverständlich/schwer<br />

verständlich (38) einstuften (→ S. 421).<br />

Ein Spannungsfeld ist auch insofern ersichtlich, als Behörden einerseits das von den<br />

Bürgerinnen und Bürgern zunehmend genutzte Internetportal FragDenStaat.de kritisierten,<br />

da hier <strong>IFG</strong>-Verwaltungsvorgänge mit personenbezogenen Daten ohne Wissen<br />

der Behörden veröffentlicht würden und kein direkter Austausch zwischen Antragsteller<br />

und Behörde entstünde (→ S. 409 und 418), anderseits aber der eigenen<br />

Bereitstellung von Informationen über Verzeichnisse, Listen oder Register skeptisch<br />

gegenüber stehen (→ S. 409).<br />

Wenngleich bei rund 70% (118 von 166) der befragten <strong>IFG</strong>-Antragsteller der Antrag<br />

auf Informationszugang ganz oder teilweise abgelehnt worden war und <strong>des</strong>halb mit<br />

einem tendenziell eher negativen Antwortverhalten zu rechnen ist, fällt die negative<br />

Bewertung von Informationsverhalten und Transparenz der Behördentätigkeit doch<br />

auf. Sie könnte auch zum Ausdruck bringen, dass Bürgerinnen und Bürger Verwaltungshandeln<br />

als distanziert und kompliziert wahrnehmen und Verwaltungssprache<br />

für sie schwer verständlich ist. Da nach Selbsteinordnung durch <strong>IFG</strong>-Antragsteller<br />

neben Bürgern vielfach Rechtsanwälte <strong>IFG</strong>-Anfragen stellten und Anfragen von<br />

Rechtsanwälten laut Behördenbefragung in den letzten Jahren zugenommen haben,<br />

könnte diese These auch über den (Wandel <strong>des</strong>) Antragstellerkreis(es) bestätigt<br />

werden. Auch von Behördenseite wurde auf eine stärkere Formalisierung <strong>des</strong> Verhältnisses<br />

zwischen Informationssuchendem und Behörde durch Anwendung <strong>des</strong><br />

<strong>IFG</strong> hingewiesen.

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