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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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schen Rechtsprechung lediglich eine Aussage zu einer konkreten ausländischen Regelung<br />

ersichtlich war, und dies zu einer Regelung aus der Schweiz. 22<br />

Da deutsche Rechtsregeln relativ häufig in ostasiatischen Staaten rezipiert werden,<br />

bilden diese Länder sehr interessante Vergleichsmöglichkeiten. Als erstes Informationszugangsgesetz<br />

in Asien trat das Informationszugangsgesetz (Official Information<br />

Disclosure Act – OIDA) der Republik Korea bereits am 1.1.1998 in Kraft. 23 Dementsprechend<br />

sind bei einem Vergleich Erkenntnisse über Informationszugangsregelungen<br />

mit längerer Geltungsdauer in einem ähnlichen Rechts-, aber unterschiedlichem<br />

Kulturkreis zu erwarten.<br />

Aufgrund der langen Tradition gelten Schweden (Einführung 1766, Geltung in Vorpommern<br />

ab 1806, → S. 62) und die USA (Einführung 1966, → S. 63) als Vorreiter<br />

für die Informationsfreiheit, 24 so dass diese Länder auch Berücksichtigung fanden.<br />

Auf der anderen Seite wurde Österreich (→ S. 64) auch <strong>des</strong>halb berücksichtigt, weil<br />

Regelungen über das Amtsgeheimnis und über den Informationszugang in Art. 20<br />

Abs. 3 bzw. 4 B-VG enthalten sind und damit Österreich in einem internationalen<br />

Vergleich von 89 Staaten den letzten Rang belegte 25 .<br />

Die Convention on Access to Official Documents <strong>des</strong> Europarates (KEZaD) (→<br />

S. 48) gilt als erste internationale Konvention zur Informationsfreiheit. Auch wenn<br />

diese Regelung noch nicht in Kraft getreten ist und keine konkreten Initiativen der<br />

Bun<strong>des</strong>republik Deutschland zum Beitritt dieser Konvention ersichtlich waren, so hat<br />

diese internationale Konvention für Deutschland als Mitgliedstaat <strong>des</strong> Europarates<br />

doch einen Vorbildcharakter. Darüber hinaus wurde auch rechtsvergleichende Literatur<br />

zu anderen Staaten für Einzelprobleme berücksichtigt. Noch nicht genutzt werden<br />

konnte die Datenbank zur weltweiten <strong>Informationsfreiheitsgesetz</strong>gebung, die derzeit<br />

im Rahmen von UNPACS (United Nations Public Administration Countries Studies)<br />

durch die United Nations Division for Public Administration and Development Management<br />

(UNDPADM) mit Unterstützung der working group „citizen engagement“ <strong>des</strong><br />

UN Committee of Experts on Public Administration aufgebaut wird.<br />

22 Vgl. VG Frankfurt a. M., Urt. v. 23.1.2008 – 7 E 3280/06 (V), Juris Rn. 73; VG Frankfurt a. M., Urt. v.<br />

2.7.2008 – 7 E 791/07 (1), UA, S. 16 f.<br />

23 Hong, 3.<br />

24 In diesem Sinne bspw.: Gurlit, Die Verwaltung 44 (2011), 75 (77); Schoch, <strong>IFG</strong>, Einl. Rn. 28 ff.<br />

25 Vgl. http://www.rti-rating.org/results.html.

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