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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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334<br />

Die Darstellung der Ausschlussgründe nach §§ 5 und 6 <strong>IFG</strong> weist darauf hin, dass es<br />

einen Anstieg im Jahr 2009 gab. Die Fallzahlen nahmen im Jahr 2010 aber wieder<br />

ab, wobei die Abnahme bei § 6 steiler ist als bei § 5 (s. Abbildung 24). Der Anstieg<br />

bei § 6 erklärt sich über die Ablehnungszahlen der BaFin, gleiches gilt für § 5, wobei<br />

hier auch die Zahlen <strong>des</strong> AA eine Rolle spielen. Ablehnungen nach § 3 Nr. 4 <strong>IFG</strong><br />

nahmen im Jahr 2010 zu, auch dies ist auf die BaFin zurückzuführen.<br />

Abbildung 24: Entwicklung §§ 5, 6 und 3 Nr. 4 <strong>IFG</strong> als Ablehnungsgründe 2006-<br />

2010 in absoluten Werten<br />

5.4.1.3 Problemanalyse vergleichbare Konfliktsituationen in anderen Regelungssystemen<br />

5.4.1.3.1 Spezielles Bun<strong>des</strong>recht<br />

Die Bewältigung <strong>des</strong> Konflikts zwischen Informationsinteresse und dem Schutz personenbezogener<br />

Daten erfolgt im BArchG auf eine pauschalisierende Weise. § 5<br />

Abs. 2 Satz 1 BArchG statuiert den Grundsatz, wonach Archivgut <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, das<br />

sich auf natürliche Personen bezieht, erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen

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