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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Transparency ...

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Arten von Dokumenten als „Sachgesamtheiten“ allein auf Grund ihrer typischen Eigenschaften<br />

und üblichen Fassung ohne Feststellung ihres konkreten Inhalts insgesamt<br />

vom Informationszugang auszuschließen. Vielmehr muss die Behörde für jede<br />

einzelne Information darlegen, aus welchen Gründen sie vom Informationszugang<br />

ausgeschlossen werden soll. 1480 Ist dies plausibel dargelegt und sind die Informationen<br />

entscheidungserheblich, kommt die Überprüfung <strong>des</strong> Vorliegens der Ausnahmegründe<br />

im Rahmen eines nachfolgend darzustellenden in-camera-Verfahrens in Betracht.<br />

Diese in der Rechtsprechung entwickelten Regeln sind angemessen und erzeugen<br />

keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.<br />

6.2.7 Ergebnisse der Umfrageerhebungen<br />

Den Dateneingaben bei der Behördenbefragung ist zu entnehmen, dass von Antragstellern<br />

erhobene Widersprüche in der Mehrzahl der Fälle der Widerspruchsverfahren<br />

erfolglos waren (403) (s. Tabelle 30 und Tabelle 31). Aussagen über Klageverfahren<br />

sind problematisch, da der Großteil der Verfahren noch nicht abgeschlossen<br />

ist. In der Tendenz scheinen jedoch auch Klagen eher erfolglos zu sein (s.<br />

Tabelle 32 und Tabelle 33). Auch diese Aussagen beziehen sich nur auf die von Behörden<br />

gemachten Eingaben. Die Gesamtzahlen der Widerspruchs- und Klageverfahren<br />

in der BMI-Statistik der Jahre 2006-2011 liegen im Vergleich höher: Bei den<br />

Widerspruchsverfahren bei insgesamt 1291, bei Klageverfahren bei insgesamt 404.<br />

Die Statistiken setzen sich aus den Zahlen der Ressorts inklusive Geschäftsbereichsbehörden,<br />

denen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>presseamts, <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>präsidialamts, <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tags und der Deutschen Bun<strong>des</strong>bank zusammen. Als Grund für diese<br />

Unterschiede kann im Wesentlichen der Rücklauf der in der Evaluation durchgeführten<br />

eigenen Befragung benannt werden.<br />

Wie ein <strong>IFG</strong>-Antragsteller im Rahmen der Befragung erklärte, sei die Statistik über<br />

Widerspruchs- und Klageverfahren der <strong>IFG</strong>-Statistiken <strong>des</strong> BMI fehlerhaft, da bis<br />

zum Jahr 2010 nur Verfahren gezählt wurden, deren Abschluss im selben Jahr lag.<br />

Somit seien Widerspruchsverfahren, in denen die Erhebung und Bescheidung in<br />

zwei verschiedenen Jahren liegen, nicht erfasst. Auf Kritik <strong>des</strong> Antragstellers wurde<br />

diese Praxis ab 2010 in den statistischen Erhebungen geändert. Der Antragsteller<br />

3.12.2008 – 2 A 132.07, Juris Rn. 15; Urt. v. 26.6.2009 – 2 A 62.08, Juris Rn. 26; Urt. v. 8.9.2009 – 2<br />

A 8.07, Juris Rn. 29; Urt. v. 12.10.2009 – 2 A 20.08, Juris Rn. 41; Urt. v. 17.12.2009 – 2 A 109.08,<br />

Juris Rn. 32; Beschl. v. 29.1.2010 – VG 2 A 134.08, UA S. 6; Urt. v. 24.8.2011 – 2 K 50.11, Juris Rn.<br />

20; Urt. v. 21.10.2010 – VG 2 K 89.09, Juris Rn. 22; Urt. v. 9.6.2011 – 2 K 46.11, Juris Rn. 19; Urt. v.<br />

1.12.2011 – 2 K 91.11, UA, S. 6; VG Stuttgart, Urt. v. 17.5.2011 – 13 K 3505/09, Juris Rn. 72.<br />

1480 VG Berlin, Urt. v. 21.10.2010 – VG 2 K 89.09, Juris Rn. 22.

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